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Bundesschiedsgericht: AfD schließt Gedeon aus

Bundesschiedsgericht: AfD schließt Gedeon aus

Bundesschiedsgericht: AfD schließt Gedeon aus

Gedeon
Gedeon
Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon Foto: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa
Bundesschiedsgericht
 

AfD schließt Gedeon aus

Die AfD hat den fraktionslosen baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon ausgeschlossen. Das Bundesschiedsgericht befandam Freitag, daß für Gedeon wegen parteischädigenden Verhaltens kein Platz mehr in der AfD sei. AfD-Chef Jörg Meuthen zeigte sich erfreut über die Entscheidung.
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BERLIN. Die AfD hat den fraktionslosen baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon ausgeschlossen. Das Bundesschiedsgericht befand am Freitag, daß für Gedeon wegen parteischädigenden Verhaltens kein Platz mehr in der AfD sei.

„Gedeons Parteiausschluß ist ein so überfälliges wie richtiges und wichtiges Zeichen. Das lautet: Es gibt keinen Platz für Antisemiten in der AfD“, sagte AfD-Chef Jörg Meuthen.

„Gedeon hat der AfD mit seinen israelfeindlichen und antisemitischen Positionen über Jahre schweren Schaden zugefügt. Ich freue mich, daß dies nun ein Ende hat und das Bundesschiedsgericht nach eingehender Prüfung dem Antrag auf Parteiausschluss des Bundesvorstandes entsprochen hat.“

Langjähriger Streit

Gedeon war in der Vergangenheit wiederholt durch antisemitische Äußerungen und Publikationen aufgefallen. Unter anderem beklagte er einen „Frontalangriff des Zionismus auf die Wurzeln der europäischen Kultur“. Von ihm stammen Sätze wie: „Wie der Islam der äußere Feind, so waren die talmudischen Ghetto-Juden der innere Feind des christlichen Abendlandes.“

Über die Vereinigung „Juden in der AfD“ sagte Gedeon: „Im günstigsten Fall ist diese Gründung überflüssig wie ein Kropf, im ungünstigsten Fall handelt es sich um eine zionistische Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und der Deutschen zuwider läuft.“

Mit solchen Äußerungen habe Gedeon vorsätzlich gegen die Grundsätze der Partei verstoßen, entschied das Bundesschiedsgericht. Zu diesen zähle sowohl das Bekenntnis das Bekenntnis, daß die Bundesrepublik ein freiheitlich, demokratischer und sozialer Rechtsstaat sei, als auch der Bezug zum Kampf für den Erhalt „der jüdischen-christlichen und humanistischen Grundlagen unserer Kultur“.

Der Bundesvorstand hatte deshalb im Oktober 2018 ein erneutes Ausschlußverfahren gegen Gedeon, der 2016 nach Streit die Landtagsfraktion verlassen hatte, beschlossen. Ein früheres Ausschlußverfahren gegen ihn vor dem Landesschieds gericht Baden-Württemberg war im Dezember 2017 wegen eines Formfehlers eingestellt worden.

Zuletzt hatte er im Januar für Unmut in der AfD gesorgt, weil er an einer Veranstaltung des früheren NPD-Kandidaten Hans-Ulrich Pieper teilnahm, bei der auch der Ex-NPD-Chef Udo Voigt zugegen war. (krk)

Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon Foto: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa
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