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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Geförderte Rückkehr: Freiwillige Ausreisen nach Syrien verdoppeln sich auf 400

Geförderte Rückkehr: Freiwillige Ausreisen nach Syrien verdoppeln sich auf 400

Geförderte Rückkehr: Freiwillige Ausreisen nach Syrien verdoppeln sich auf 400

Bazar in Damaskus
Bazar in Damaskus
Bazar in Damaskus Foto: picture alliance/imageBROKER
Geförderte Rückkehr
 

Freiwillige Ausreisen nach Syrien verdoppeln sich auf 400

Die Zahl der freiwilligen Ausreisen nach Syrien hat sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf fast 400 verdoppelt. Syrien ist das einzige Land, für das die Bundesregierung einen Abschiebestopp verhängt hat. Dennoch dürfen anerkannte Asylbewerber temporär in ihre Heimat reisen, ohne daß dies Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland hat.
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BERLIN. Die Zahl der freiwilligen Ausreisen nach Syrien hat sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf fast 400 verdoppelt. Bis Ende Oktober des laufenden Jahres seien 393 Personen freiwillig und mit Förderung durch den Staat nach Syrien ausgereist, teilte das Bundesinnenministerium der Weltmit. 2017 waren es insgesamt 151 Syrer.

Im Gegensatz zu anderen Ländern ist im Falle Syriens Internationale Organisation für Migration (IOM) für die Ausreisen zuständig, die den Vereinten Nationen untergeordnet ist. Die freiwillige Rückkehr der rund 700.000 in Deutschland lebenden Syrer „in ihre Heimat wird derzeit nicht durch die IOM unterstützt, sodaß das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und Bundesländer diese Aufgabe übernommen haben“.

Die Flüchtlingsbehörde erfasse allerdings nur die vom Bund geförderten Ausreisen. Eine selbständig vollzogene oder von den Bundesländern finanzierte Rückkehr werde dagegen nicht registriert. Die IOM förderte zusätzlich bis Ende Oktober 53 freiwillige Ausreisen vorwiegend in den Irak und nach Kanada.

Unions-Innenminister fordern Aufhebung von Abschiebestopp

Syrien ist das einzige Land, für das die Bundesregierung einen Abschiebestopp verhängt hat. Ende November entscheiden die Innenminister der Länder, ob dieser auch künftig gelten soll. Die Innenministerkonferenz hatte sich vor einem Jahr auf eine Verlängerung der Maßnahme bis Ende 2018 geeinigt. Die Innenminister Bayerns und Baden-Württembergs fordern nach der Gruppenvergewaltigung von Freiburg, kriminelle Flüchtlinge in Einzelfällen nach Syrien abzuschieben. Neun Innenministerien werden derzeit von CDU- und CSU-Politikern geführt. Beschlüsse müssen jedoch einstimmig gefaßt werden.

Trotz des Abschiebestopps dürfen anerkannte Asylbewerber temporär in ihre Heimat reisen, ohne daß dies Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland hat. Folgen hat dies jedoch für Einwanderer, deren Asylverfahren noch läuft. Der Großteil Syriens ist mittlerweile vom „Islamischen Staat“ und mit ihnen verbündeten Gruppierungen befreit. Aus den Nachbarländern Libyen, Irak, Jordanien und Türkei kehrte in den vergangenen Tagen laut türkischen Angaben eine viertel Million Syrer heim.

Die Bundesregierung prüft derzeit mit Blick auf die Innenministerkonferenz eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien. Zuvor hatte die AfD der Bundesregierung noch Untätigkeit im Umgang mit der möglichen Rückkehr syrischer Flüchtlinge vorgeworfen. „Man hat überhaupt kein Interesse daran, daß syrische Flüchtlinge aus Deutschland wieder nach Syrien zurückkehren“, beklagte der AfD-Bundestagsabgeordnete Markus Frohnmaier gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. (ls)

Bazar in Damaskus Foto: picture alliance/imageBROKER
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