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Islamischer Brauch: Vater läßt Sohn illegal beschneiden – Verfahren wird eingestellt

Islamischer Brauch: Vater läßt Sohn illegal beschneiden – Verfahren wird eingestellt

Islamischer Brauch: Vater läßt Sohn illegal beschneiden – Verfahren wird eingestellt

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Rituelle Beschneidung (Symbolbild): „Im Islam ist es Pflicht“ Foto: picture alliance / AP Photo
Islamischer Brauch
 

Vater läßt Sohn illegal beschneiden – Verfahren wird eingestellt

Das Amtsgericht Tiergarten hat das Verfahren gegen einen Libanesen eingestellt, der seinen sieben Jahre alten Sohn illegal beschneiden ließ. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung mit der elterlichen Zustimmung zur Beschneidung. Außerdem stamme der angezeigte Vater aus einer Kultur, in der die Beschneidung von männlichen Kindern eine verbreitete Sitte sei.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

BERLIN. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Dienstag das Verfahren gegen einen Libanesen eingestellt, der seinen sieben Jahre alten Sohn illegal beschneiden ließ. Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung mit der elterlichen Zustimmung zur Beschneidung, berichtet der rbb. Außerdem stamme der angezeigte Vater aus einer Kultur, in der die Beschneidung von männlichen Kindern eine verbreitete Sitte sei.
Das Gericht veranlaßte eine Geldauflage von 2.500 Euro. 1.250 Euro davon hat der 46jährige an seinen Sohn Ayman zu zahlen, dieselbe Summe noch einmal an den Kinderschutzbund.

Bilal S. hatte vor dem Richter eingeräumt, im Januar 2013 einen 78 Jahre alten rituellen Beschneider beauftragt zu haben, der über keine ärztliche Zulassung verfügte. Er habe nicht gewußt, „daß wir das in Deutschland nicht so machen dürfen“. Im Islam sei die Beschneidung jedoch Pflicht. „Es muß jeder machen. Ich weiß nicht genau warum. Die Juden machen es auch“, erklärte der Vater vor Gericht. Der Eingriff fand ohne Betäubung zu Hause auf dem Wohnzimmertisch statt. Laut Anklage benutzte der Beschneider vermutlich ein Lasergerät.

Anzeige der Mutter nach Trennung

Das Kind litt im Anschluß ein halbes Jahr lang an Wundschmerzen. Nach der Trennung von ihrem Mann suchte die Mutter schließlich einen Arzt auf und zeigte Bilal S. wegen der Beschneidung des gemeinsamen Sohnes an. Zwischen ihr und dem Angeklagten gibt es mehrere familienrechtliche Auseinandersetzungen.

In Deutschland dürfen Beschneidungen nur von zugelassenen Ärzten durchgeführt werden. Ein entsprechendes Gesetz hatte der Bundestag am 12. Dezember 2012 verabschiedet. Die Forderung, das Ritual nur bei über 14jährigen mit deren ausdrücklicher Einwilligung zu erlauben, fand keine Mehrheit. (ha)

Rituelle Beschneidung (Symbolbild): „Im Islam ist es Pflicht“ Foto: picture alliance / AP Photo
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