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„Kampf gegen Rechts“: Berliner Senat kritisiert erneut „Extremismusklausel“

„Kampf gegen Rechts“: Berliner Senat kritisiert erneut „Extremismusklausel“

„Kampf gegen Rechts“: Berliner Senat kritisiert erneut „Extremismusklausel“

Antifant_in_Koeln_2008_Flickr_spaztacular
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„Kampf gegen Rechts“
 

Berliner Senat kritisiert erneut „Extremismusklausel“

Die Berliner Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linkspartei) hat die Kritik an der Extremismusklausel erneuert. Durch diese entgehen dem Land Berlin womöglich eine Viertel Million Euro an Fördermitteln im „Kampf gegen Rechts“.
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Linksextremer „Antifaschist“ (hier in Köln): Förderung im revolutionären Kampf gegen bürgerliche „Vorurteile“? Foto: Flickr/spaztacular

BERLIN. Die Berliner Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linkspartei) hat die Kritik des Berliner Senates an der sogenannten Extremismusklausel von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) erneuert. Durch diese Klausel entgehen dem Land Berlin womöglich eine Viertel Million Euro an Fördermitteln im „Kampf gegen Rechts“, sagte die Senatorin anläßlich eines Besuches im Anne-Frank-Zentrum.

Insgesamt werden derzeit in Berlin Projekte im „Kampf gegen Rechts“ mit 2,3 Millionen Euro gefördert. „Ein sicheres finanzielles Feld“, lobte Bluhm. Doch durch eine Extremismusklausel, mit der geförderte Organisationen auf das Grundgesetz verpflichtet werden, würde man „eine Atmosphäre des Mißtrauens“ schaffen. Zudem sei man mit weniger Geld „nicht entwicklungsfähig“, wird Bluhm im Neuen Deutschland zitiert.

Kampf gegen „Vorurteile“ des Bürgertums

Tatsächlich strebt die Linkspartei-Politikerin offensichtlich eine umfassende Ausweitung des „Kampfes gegen Rechts“ an. Man müsse die „Projektionen der Mehrheitsgesellschaft in Frage stellen“, verkündete die Senatorin. Vorurteile erhielten sich gerade dort, wo sie unbearbeitet blieben. Als Zielgruppe wurde dabei der „Bildungsbürger“ ausgemacht. Gerade hier fänden sich „Vorurteile ohne Ende“, behauptete entsprechend Patrick Siegele vom Anne-Frank-Zentrum. (FA)

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