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Nordrhein-Westfalen wertet Ausländerbeiräte auf

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NRW-Integrationsbeauftragter Kufen: „Förderung der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern“ Foto: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW

DÜSSELDORF. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Aufwertung der Integrationsräte als Gremien für die kommunale Mitbestimmung von Ausländern beschlossen. Innenminister Ingo Wolf (FDP) und der Integrationsbeauftragte Thomas Kufen (CDU) stellten die Neuerungen am Donnerstag in Düsseldorf der Öffentlichkeit vor.

Demnach ist zukünftig in Gemeinden, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, ein Integrationsrat zu bilden. In einer Gemeinde, in der 2.000 ausländische Einwohner ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, ist ein solcher Rat zu bilden, wenn mindestens zweihundert Wahlberechtigte dies beantragen.

Die Integrationsräte seien „das kommunale Fachgremium zur Förderung der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern“, so Wolf und Kufen in einer gemeinsam herausgegebenen Informationsbroschüre.

In der „neuen Heimat“ aktiv werden

Das Land Nordrhein-Westfalen messe „der aktiven Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte große Bedeutung bei“. Die Einwanderer würden sich, so die Broschüre des Ministeriums, eher „als Teil der Gesellschaft empfinden, wenn ihr Einsatz entsprechend anerkannt wird“. Dann steige auch ihre Motivation, „sich zu öffnen und in ihrer neuen Heimat aktiv zu werden“.

Der Integrationsrat besteht aus den vom Rat bestellten Ratsmitgliedern und aus direkt gewählten Vertretern von Zugewanderten. Das Gesetz enthält keine Vorgabe über die Zahl der Mitglieder im Gremium und über das Zahlenverhältnis der Ratsmitglieder zu den direkt gewählten Mitgliedern.

Bereits im Juni 2009 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem „Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden“ eine entsprechende Änderungen der Gemeindeordnung beschlossen. (vo)

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