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Klage gescheitert: Gericht sieht keine „grobe Einseitigkeit“ beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Klage gescheitert: Gericht sieht keine „grobe Einseitigkeit“ beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Klage gescheitert: Gericht sieht keine „grobe Einseitigkeit“ beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Sieben Kläger zogen gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht. Vergeblich. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie
Sieben Kläger zogen gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht. Vergeblich. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie
Sieben Kläger zogen gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht. Vergeblich. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie
Klage gescheitert
 

Gericht sieht keine „grobe Einseitigkeit“ beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Frustrierte Beitragszahler wollten den Rundfunkbeitrag mit dem Vorwurf einseitiger Berichterstattung kippen. EIn Gericht in Baden-Württemberg wischt die Klage vom Tisch und betont die Vielfalt des Angebots.
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STUTTGART. Sieben Gebührenzahler sind mit ihrer Klage gegen den Rundfunkbeitrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Das Gericht hat entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht als einseitig einzustufen ist und die Beitragspflicht damit bestehen bleibt.

Die Kläger hatten argumentiert, der öffentlich-rechtliche Rundfunk bevorzuge systematisch progressive und linke Positionen und verstoße damit gegen das Gebot der Ausgewogenheit.

Sie wandten sich konkret gegen Beitragsbescheide des Südwestrundfunk, mit denen rückständige Zahlungen eingefordert wurden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg folgte dieser Argumentation nicht. Das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei insgesamt breit aufgestellt und decke die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung in ihrer ganzen Vielfalt ab.

Gericht lässt keine Revision zu

Für die Annahme einer unzulässigen Einseitigkeit reiche die Kritik der Kläger nicht aus. Maßgeblich stützte sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann rechtswidrig, wenn die gebotene Meinungsvielfalt „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“ wird.

Diese Schwelle sah der VGH nicht als erreicht an. Eine Revision ließ das Gericht laut Stern nicht zu. Damit bleibt es bei der bestehenden Beitragspflicht.

Sieben Kläger zogen gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht. Vergeblich. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie
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