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„Wollhausraser“: Mörder wird in die Türkei abgeschoben

„Wollhausraser“: Mörder wird in die Türkei abgeschoben

„Wollhausraser“: Mörder wird in die Türkei abgeschoben

Das Bild zeigt eine Justizia-Statue. Ein Mörder darf jetzt in die Türkei abgeschoben werden. Das Bild ist ein Symbolbild.
Das Bild zeigt eine Justizia-Statue. Ein Mörder darf jetzt in die Türkei abgeschoben werden. Das Bild ist ein Symbolbild.
Eine Justizia-Statue: Verurteilter Mörder darf in die Türkei abgeschoben werden. Foto: picture alliance / Zoonar | ANDREAS PULWEY (Symbolbild)
„Wollhausraser“
 

Mörder wird in die Türkei abgeschoben

Ein 23jähriger Türke rast 2023 in ein anderes Auto und ermordet einen Familienvater. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt zusätzlich zu seiner Haftstrafe entschieden, dass er in die Türkei abgeschoben wird.
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STUTTGART. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Dienstag entschieden, dass ein wegen Mordes und verbotenem Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilter 23jähriger Türke in die Türkei abgeschoben werden darf. Die Justiz begründete diese Entscheidung mit dem „Interesse der Allgemeinheit an einer Ausweisung“, das „die persönlichen Interessen des Klägers“ überwiege. Auch in andere EU-Mitgliedstaaten darf er für die kommenden acht Jahre nicht mehr einreisen.

Hintergrund des Urteils ist ein Unfall im Februar 2023. Der Täter raste mit rund 100 Stundenkilometern auf der Wollhausstraße in der Heilbronner Innenstadt und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug. „Er hatte trotz der von ihm erkannten erheblichen Risiken für andere Verkehrsteilnehmer rücksichtslos beschleunigt“, schilderte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts die Tat. In dem getroffenen Auto saß eine Familie: Der Vater verstarb noch an der Unfallstelle, die Ehefrau und die zwei Kinder überlebten mit schweren Verletzungen.

Der Türke wurde unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Im Oktober 2025 kündigte das Regierungspräsidium Stuttgart an, dass der Täter nach der Hälfte seiner Strafe abgeschoben werden soll, wogegen er klagte. Mit dem am Dienstag gesprochenen Urteil wurde seine Klage abgewiesen. Zudem wurde eine Berufung abgelehnt. Die Abschiebung steht jedoch noch nicht fest. Das Verwaltungsgericht weist darauf hin: „Der Kläger kann aber innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen.“

Abschiebung in die Türkei trotz Reue

Der unter dem Namen „Wollhausraser“ bekannte Mörder „ist zu Recht ausgewiesen worden“, betonte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Stuttgart am Dienstag. „Von ihm geht nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr aus, weil er die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt hat.“

Der Mörder wurde zwar in Deutschland geboren, besitzt jedoch die türkische Staatsangehörigkeit, dennoch werde er zurecht abgeschoben. Daran ändere auch nicht, dass er Reue und Einsicht gezeigt hätte. (mas)

Eine Justizia-Statue: Verurteilter Mörder darf in die Türkei abgeschoben werden. Foto: picture alliance / Zoonar | ANDREAS PULWEY (Symbolbild)
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