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Interview der Woche: Verfassungsschutz-Opfer Wagener: „Haldenwang hat verloren“

Interview der Woche: Verfassungsschutz-Opfer Wagener: „Haldenwang hat verloren“

Interview der Woche: Verfassungsschutz-Opfer Wagener: „Haldenwang hat verloren“

Verfassungsschutzopfer Martin Wagener
Verfassungsschutzopfer Martin Wagener
Kritiker Wagener: „Der Vorwurf des Verfassungsschutzes war von Anfang an konstruiert.“ Foto: picture-alliance/dpa, Panama Pictures, Christoph Hardt & privat
Interview der Woche
 

Verfassungsschutz-Opfer Wagener: „Haldenwang hat verloren“

Gefährdet das Urteil gegen den Politologen Martin Wagener die Wissenschaftsfreiheit? Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die eigentlichen Vorwürfe gegen den BND-Experten an der Hochschule des Bundes wegen seines Buches „Kulturkampf um das Volk“ nicht bestätigt – ihn nun aber dennoch schuldig gesprochen.
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Herr Professor Wagener, ist das Urteil gegen Sie ein Skandal?

Martin Wagener: Das klingt mir zu dramatisch. Schauen wir nüchtern auf die Lage: Für mich als Beamten gilt das Urteil natürlich. Rechtsfriede ist im Rechtsstaat nur möglich, wenn ein Gericht am Ende eines Streits entscheidet. Ich habe dennoch in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Warum?

Wagener: Das Bundesverwaltungsgericht hält mir in seinem Urteil vor, mit bestimmten Aussagen meines Buches „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ gegen die „Wohlverhaltenspflicht“ verstoßen zu haben.

Diese verlangt, daß Beamte „der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert“. Die Wohlverhaltenspflicht ist nun so ausgelegt worden, daß sie aus meiner Sicht in die Wissenschaftsfreiheit eingreift. In Deutschland dürfte das der erste Fall dieser Art sein.

Was genau kritisiert denn das Gericht?

Wagener: Ich habe im Buch etwa von „Türken mit einem deutschen Paß“ gesprochen, was eine „bewertende Abstufung deutscher Staatsangehöriger“ sei.

Wagener: „Hat das Urteil Bestand, könnte es Druck auch auf andere Professoren ausüben“

Sie meinen, wer die Formulierung „Türke mit deutschem Paß“ verwendet, der spricht dem Betroffenen ab, vollwertiger deutscher Staatsbürger zu sein?

Wagener: So verstehe ich zumindest das Gericht. Aus meiner Sicht ist die Formulierung aber im Buch ausreichend empirisch hinterlegt. Zumal sich die Wendung „Türken mit deutschem Paß“ auch im Handelsblatt, im Tagesspiegel, in der Welt, der Berliner Zeitung, der Süddeutschen Zeitung oder in der Zeit findet. Sie ist also Teil der Alltagssprache.

Das heißt, hier wird eine allgemein gängige Formulierung gezielt gegen Sie ausgelegt?

Wagener: „Gezielt“ ist sicher überinterpretiert.

Warum wird das gemacht?

Wagener: In die Entscheidung fließt auch das Sprachverständnis der Richter ein. Dabei ist ein Fehler in der Sinnermittlung passiert.

Weil Ihre Thesen politisch mißliebig sind?

Wagener: Ich glaube nicht, daß die Richter politische Urteile fällen. Das sind Spitzenjuristen. Aber selbst die können mal einen Fehler machen.

Weshalb sollte das Urteil dann ein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit sein?

Wagener: Ich spreche nicht von „Angriff“. Fraglich ist, ob das Bundesverwaltungsgericht die Reichweite von Artikel 5 Grundgesetz, der die Wissenschaftsfreiheit garantiert, angemessen berücksichtigt hat.  

Ihr Fall könnte also zum Präzedenzfall werden, der Allgemeingültigkeit erlangt?

Wagener: Wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg hat, kann die Wohlverhaltenspflicht künftig auch bei anderen Professoren eingesetzt werden, um bei gesellschaftlich umstrittenen Forschungsthemen Druck auszuüben. Nicht im Sinne einer direkten Einmischung, sondern durch subtil wirkende Signale. Die Kollegen werden sich dann sehr genau überlegen, wie sie formulieren.

„Kulturkampf um das Volk“ von Martin Wagener
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Anlaß für das Urteil gegen Sie war Ihre Klage gegen den Dienstherren, den Bundesnachrichtendienst, der 2021 eine Disziplinarmaßnahme gegen Sie verhängt hat. Warum hat der BND das getan?

Wagener: Nach Erscheinen meines Buches „Kulturkampf um das Volk“ erhielt er einen Hinweis vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Das behauptete, ich würde darin einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ vertreten, der gegen die Menschenwürde verstoße, was eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sei. Für den BND folgte daraus, daß ich ein Sicherheitsrisiko sein müsse; zudem leitete er ein Disziplinarverfahren gegen mich ein.

Worum ging es dabei konkret?

Wagener: Ich habe daran festgehalten, daß der ethnisch-kulturelle Volksbegriff nicht per se verfassungswidrig sein kann, weil er zum Beispiel Teil der deutschen Rechtssprache ist. So findet er sich im Grundgesetz, im Sorbengesetz, im Bundesvertriebenengesetz und an weiteren Stellen.

Vor allem aber und was alle übersehen haben: Ich habe mir diesen Volksbegriff im Buch nicht einmal zu eigen gemacht, sondern ihn nur diskutiert und dagegen einen modernen kulturellen Volksbegriff entworfen.

Was ist der Unterschied?

Wagener: Er setzt historisch und tellurisch an, nicht biologisch. Kulturelle Abstammung wird über Erzählungen weitergegeben, bei denen in den Anfangsjahren vor allem enge Bezugspersonen wie Vater und Mutter eine wichtige Rolle spielen.

„Mit dem Urteil sind die Vorwürfe des Verfassungsschutzes vom Tisch“

Warum haben Sie nur gegen den BND geklagt, nicht aber auch gegen den Verfassungsschutz, dessen Intervention ja die Maßnahme gegen Sie verursacht hat?

Wagener: Der Verfassungsschutz ist nicht mein Arbeitgeber. Und natürlich kann er Stellungnahmen zu Beamten abgeben, wenn er einen Verdacht hat. Dagegen kann man nur schwer vorgehen. Insofern mußte ich auf die Disziplinarverfügung des BND warten. Wir haben selbstverständlich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde im Widerspruchsbescheid vom Januar 2025 zurückgewiesen. Erst anschließend konnte ich klagen – erst- und letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Infolge der Vorwürfe des Verfassungsschutzes ist Ihnen vom BND 2022 der sogenannte Sicherheitsbescheid entzogen worden, womit Sie die Liegenschaften der Behörde und damit auch Ihre Unterrichtsräume nicht mehr betreten dürfen und folglich Ihre Studenten nicht unterrichten können. Welche Folgen hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für diese Maßnahme?

Wagener: Das muß ich abwarten. Die Richter haben ja keinen Verstoß gegen meine Verfassungstreuepflicht festgestellt. Damit sind die Vorwürfe von Thomas Haldenwang, dem damaligen Chef des Verfassungsschutzes, die zum Entzug des Sicherheitsbescheids geführt hatten, vom Tisch.

Warum sind Sie dann nicht rehabilitiert?

Wagener: Als Wissenschaftler bin ich längst rehabilitiert. Aber der Reputationsschaden bleibt natürlich bestehen. Zudem greift die Disziplinarverfügung, die für zwei Jahre eine monatliche Kürzung des Bruttogehalts um zehn Prozent vorsieht. Das ist vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.

„Den Volksbegriff benutzt, um kritische Stimmen wie mich zu diskreditieren“ 

Wenn auch nun wegen Verstoßes gegen die „Wohlverhaltenspflicht“ verurteilt, sind Sie also von den ursprünglichen Vorwürfen des Verfassungsschutzes entlastet. Könnte letzteres eigentlich Folgen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren haben? Denn liest man sich die Vorwürfe gegen Sie und die Partei durch, scheint es Parallelen zu geben.

Wagener: Das stimmt, da der ethnisch-kulturelle Volksbegriff vom Verfassungsschutz als ein zentrales Instrument genutzt wird, um mißliebige Äußerungen in der Migrationsdebatte zu bearbeiten. Oft wird die Behörde richtigliegen. Aber de facto hat sie die berühmten „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit auch genutzt, um kritische Stimmen zu diskreditieren. In meinem Fall ist das eindeutig so.

Also ist Ihre Niederlage im Grunde ein Sieg?

Wagener: Nein, so weit würde ich nicht gehen. Aber es gibt einen Sieg in der Niederlage: Thomas Haldenwangs Vorwürfe sind widerlegt, er hat verloren. Durch einen Blick in mein Buch kann nun schnell herausgefunden werden, welche Formulierungen zulässig sind. Die Ausführungen zum Volksbegriff sind laut Bundesverwaltungsgericht nicht verfassungswidrig.

Wenn der ethnisch-kulturelle Volksbegriff nicht per se verfassungswidrig ist, verfügt die AfD dann ergo mit Ihrem Urteil nun über einen Persilschein?

Wagener: Sicher nicht. Ich finde die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Punkt sehr gut – auch wenn ich gegen das Urteil vorgehe. Die Richter haben festgehalten, daß erst eine Verknüpfung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs mit einer politischen Forderung, etwa der Ungleichbehandlung deutscher Staatsbürger, klar gegen das Grundgesetz verstößt. Es kommt also darauf an, wie genau Politiker der AfD sich in der Migrationsdebatte äußern.

„Offenbar bin ich dem Verfassungsschutz mit meinem Buch in die Quere gekommen“ 

Wie beurteilen Sie das alles auf grundsätzlicher Ebene: Könnte man sagen, das Vorgehen des Verfassungsschutzes ist selbst Teil eines Kulturkampfes?

Wagener: Beim Streit um den Volksbegriff hat sich der Verfassungsschutz in einer Weise eingemischt, die sein Mandat nicht abdeckt. Ich kam ihm damals offensichtlich mit dem Buch in die Quere, weil ich darin die Gedankenwelt Haldenwangs intensiv analysierte. Dabei bin ich auf zahlreiche Probleme gestoßen, etwa seine Neigung zu „intelligence to please“.

Bitte?

Wagener: Der Begriff meint, durch wohlfällige Berichte die politische Linie des Innenministeriums zu bestätigen. Sie wissen ja: Der Verfassungsschutzpräsident ist ein politischer Beamter, und das hat für seine Amtsführung Folgen. Insofern ging es darum, mich aus dem Spiel zu nehmen, dadurch ein Zeichen zu setzen und so der Entstehung von „Wiederholungstätern“ vorzubeugen. Das hat natürlich auch etwas mit Kulturkampf zu tun.

„Der Vorwurf des Verfassungsschutzes war von Anfang an konstruiert“

Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang den BND? Hätte er sich nicht vor Sie stellen müssen: Wir vertrauen Wagener und weisen die Anschuldigungen zurück!

Wagener: Da muß ich ausholen. Was mich wirklich wundert ist, wie aus einem Streit um einen Terminus eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung werden konnte. Plötzlich sollte man zu jenen gehören, die aktiv daran arbeiten, die Verfassung abzuschaffen. Meine innere Einstellung ist davon sehr weit entfernt. Ich sehe unser Grundgesetz als großen Wurf an. Meinen Amtseid habe ich aus Überzeugung geleistet.

Der Vorwurf des Verfassungsschutzes war eine Frechheit und von Anfang an konstruiert. Was mich ebenfalls ärgerte: Obendrein sollte ich auch noch ein Sicherheitsrisiko sein. Wer mich kennt, weiß: Nichts verachte ich mehr als den Verrat! Ich habe nie gegen interne Vorgaben verstoßen oder eingestufte Erkenntnisse öffentlich gemacht. Und nun sollte ich ein potentieller Verräter sein. Das schmerzte zweifellos.

Warum hat der BND denn dabei mitgespielt?

Wagener: Nach Veröffentlichung des Buches hatte er zunächst keine Maßnahmen ergriffen. Es ging erst mit der Intervention Haldenwangs los. Ihm habe ich die letzten Jahre zu verdanken. Natürlich haben Sie recht, der BND hätte alles zurückweisen können. Aber Sie müssen sich auch in dessen Lage versetzen: Wenn entsprechende Anschuldigungen vom Verfassungsschutz kommen, dann muß er reagieren, denn die internen Prozesse lassen nicht zu, daß dessen Gutachten ignoriert wird.

Haldenwang wußte das und ihm war klar, wie er vorzugehen hatte. Er setzte die Schwesterbehörde maximal unter Druck. Was ich den Vertretern der BND-Abteilung Sicherheit jedoch lassen muß: In der Sache war das alles unschön, aber die Kollegen haben mich sehr anständig behandelt. Ich verurteile daher niemanden. Was hätten sie in der Lage auch anders machen sollen?

Glauben Sie, Ihr Arbeitgeber fragt sich nun: Wie wird sich Wagener verhalten, wenn er zurück in den Unterricht kommt? Schließlich hat man Sie über vier Jahre ausgegrenzt, Reputationsschaden inklusive.

Wagener: Wenn Sie am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung arbeiten, müssen Sie drei Dinge voneinander trennen.

Erstens gelten die Sicherheitsvorgaben uneingeschränkt. Gleich, wie sehr man sich über dieses oder jenes ärgert. Damit hatte ich nie Probleme, das Staatswohl steht stets auf Platz eins.

Zweitens gibt es im Kreis der Professoren natürlich Differenzen, wie an anderen Fachbereichen auch.

Drittens war und ist mir eines sehr wichtig: Welchen Streit man mit dem Arbeitgeber oder Kollegen auch haben mag, das darf nie auf Kosten des Unterrichts gehen.

Die Studenten dürfen unter solchen Auseinandersetzungen nicht leiden. Sie tragen keine Schuld. Mit anderen Worten: Schauen wir nach vorne!

„Erheblicher Selbstzensurdruck, der Wissenschaftsfreiheit einschränkt“ 

Sie warnen hinsichtlich Ihres Urteils vor den Folgen für die Wissenschaftsfreiheit. Wie ist es nach dieser Erfahrung aus Ihrer Sicht um sie bestellt?

Wagener: Das hängt vom Thema ab: Ich kann nicht erkennen, wo Naturwissenschaftler in der Forschung politischem Druck ausgesetzt sind. Und wenn ich als Politikwissenschaftler etwas zur Krise in der Taiwanstraße 1995/96 publiziere, wird es ebenfalls keine Einschränkungen geben.

Je näher sich das Forschungsgebiet jedoch Richtung gesellschaftlich umstrittene Themen bewegt, desto gefährlicher kann es werden. Wer dann auch noch jenseits des Mainstreams publiziert, begibt sich auf vermintes Terrain. Für eine Demokratie ist das eine unschöne Entwicklung, es kann sie sogar beschädigen.

Wo sehen Sie die zentrale Ursache dieser Entwicklung?

Wagener: Ich greife zwei Punkte heraus. Im Kulturkampf stört die Wissenschaftsfreiheit hin und wieder, wenn Ergebnisse im Widerspruch zum politisch Erwünschten stehen. Dann geht es schlicht um Fragen der Macht. Nicht weniger schlimm sind Aktivitäten jener, auch von Wissenschaftlern, die über ein begrenztes Vorstellungsvermögen verfügen und zugleich der festen Ansicht sind, die Geheimnisse dieser Welt alle entschlüsselt zu haben. Sie können Widerspruch nicht ertragen. Das sind die größten Feinde der Wissenschaftsfreiheit.

Was schlagen Sie also vor?

Wagener: Wir brauchen schlicht mehr Toleranz gegenüber Vorstellungen und Bewertungen, zu denen man selbst keinen Zugang hat. Viele Ideen benötigen Zeit – und solange diese nicht reif ist, wetzen die Kleingeister die Messer.


Ihre Verfassungsbeschwerde setzt sich ja für die Wissenschaftsfreiheit ein. Wie sind die Erfolgschancen?

Wagener: Die Statistik sieht schlecht aus, denn die meisten Verfassungsbeschwerden scheitern. Meine Hoffnung gründet darin, daß ich nicht nur eindeutig von einem Akt öffentlicher Gewalt betroffen bin. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat ja auch wegweisenden Charakter, sollte es nicht aufgehoben werden.

Denn wenn ein verfassungstreuer Professor mit verfassungstreuen Aussagen gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen kann, trägt das zur Verunsicherung bei. Wie genau soll der juristische Laie erkennen, wo die rote Linie im Einzelfall verläuft? Das Ergebnis ist ein erheblicher Selbstzensurdruck, der die Wissenschaftsfreiheit einschränkt. Daher hoffe ich, daß wir das abwenden können.
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Prof. Dr. Martin Wagener. Der Politikwissenschaftler arbeitet am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes in Berlin mit Schwerpunkt Internationale Politik und Sicherheitspolitik. Nach „Deutschlands unsichere Grenze. Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ (2018) ist 2021 sein Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ erschienen.

Geboren wurde er 1970 in Lüneburg und lehrte zunächst an der Universität Trier, wo er 2011 die Entlassung des israelischen Militärhistorikers und international renommierten Sicherheitsexperten Martin van Creveld kritisierte, dem die Universitätsleitung und Studenten seine politisch unkorrekten Thesen vorwarfen.

Aus der JF-Ausgabe 7/26

Mehr von Martin Wagener: Interviews „Ist das Volk verfassungsfeindlich?“ und „Nicht alle sind das deutsche Volk“ zu seinem Buch „Kulturkampf um das Volk“ sowie „Die Vorwürfe gegen mich sind absurd“ zu seinem Buch „Deutschlands unsichere Grenze. Plädoyer für einen neuen Schutzwall“.

Youtube-Vorträge „Neues im Fall Wagener: Streit um den Volksbegriff vor Gericht“ und „Eingeschränktes Sichtfeld – Deutschland und die treibenden Kräfte der Weltpolitik“  in der Berliner Bibliothek des Konservatismus.

Kritiker Wagener: „Der Vorwurf des Verfassungsschutzes war von Anfang an konstruiert.“ Foto: picture-alliance/dpa, Panama Pictures, Christoph Hardt & privat
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