DÜSSELDORF. Die FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen hat eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Landesverfassungsschutzgesetz eingereicht. Die im April in Kraft getretene Novelle der schwarz-grünen Regierung sei „der Weg in den Überwachungsstaat“, teilte Parteichef Henning Höne mit. Zwar müsse der „liberale Rechtsstaat“ entschlossen gegen Täter vorgehen. „Aber er muss immer besonnen in der Wahl seiner Mittel sein.“
Wir klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz. pic.twitter.com/eGCPseo79K
— Henning Höne (@henninghoene) May 20, 2026
Höne kritisierte unter anderem, dass der Verfassungsschutz über einen Echtzeitzugriff auf sämtliche Videokameras im öffentlichen Raum verfüge. Damit müsse jeder Bürger damit rechnen, Ziel des Inlandsgeheimdiensts zu werden. Es entstehe ein Klima des Generalverdachts, das nicht zu einer freien Gesellschaft passe.
Ebenso gelte dies für den Einsatz der Künstlichen Intelligenz (KI), der bisher nur der Polizei mit richterlicher Anordnung vorbehalten war. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass faktisch dauerhaft eine Datenbank mit allen Daten des Verfassungsschutzes geschaffen wird, mit vielen unschuldigen und völlig unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern.“ Damit würden „Diskriminierungen“ in Kauf genommen.
Auch Dobrindt will den Verfassungsschutz mit KI ausstatten
Die FDP bemängelt zudem, dass auch sogenannte Kontaktpersonen beobachteter Bürger ohne konkreten Verdacht überwacht werden dürfen. Deren Anwalt Peter Schantz warnte, dass schon flüchtige Kontakte ausreichen könnten, um in den Fokus des Verfassungsschutzes zu geraten. Hinzu komme ein aufgeweichter Schutz vertraulicher Quellen durch Rechtsanwälte, Journalisten und Geistliche. Diese finden im neuen Gesetz keine Erwähnung. „Selbst Beichtstuhlgespräche, vertrauliche anwaltliche Kommunikation oder investigative Recherchen sind nicht mehr sicher vor staatlichen Zugriffen.“
Das Gesetz war bereits im November mit Stimmen der CDU und Grünen verabschiedet worden. SPD, FDP und AfD hatten dagegen gestimmt. Noch vergangene Woche betonte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU), das Gesetz sei notwendig. „Wir können doch nicht blind und handlungsunfähig sein. Jeder hat doch begriffen, dass die großen Gefahren im Netz lauern und nicht mehr auf der Straße.“ Auch der Beichtstuhl bleibe unabhängig vom Gesetz geschützt.

Das Urteil aus Karlsruhe könnte auch Auswirkungen auf Pläne des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) haben. Im Februar hatte er angekündigt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz „operative Fähigkeiten“ zu geben, um etwa digitale Angriffe abzuwehren (JF berichtete). Auch KI-Einsatz wird dabei erwogen. (kuk)






