Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau beurteilt die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz als rechtswidrig. Die darin vorgesehenen Grundrechtseingriffe manifestierten einen Notstand, den das Grundgesetz nicht kenne, kritsiert er im Interview mit der JF. Millionenfach richteten sich die Einschränkungen unzulässigerweise gegen nicht Infizierte.
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