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Wahrscheinlich kein Grundgesetz-Verstoß: Karlsruhe weist Eilantrag gegen EU-Wiederaufbaufonds ab

Wahrscheinlich kein Grundgesetz-Verstoß: Karlsruhe weist Eilantrag gegen EU-Wiederaufbaufonds ab

Wahrscheinlich kein Grundgesetz-Verstoß: Karlsruhe weist Eilantrag gegen EU-Wiederaufbaufonds ab

Bundesverfassungsgericht Deutschland kann EU-Wiederaufbaufonds zustimmen
Bundesverfassungsgericht Deutschland kann EU-Wiederaufbaufonds zustimmen
Bundesverfassungsgericht (Archivbild): Deutschland kann EU-Wiederaufbaufonds zustimmen Foto: picture alliance / dpa | Uli Deck
Wahrscheinlich kein Grundgesetz-Verstoß
 

Karlsruhe weist Eilantrag gegen EU-Wiederaufbaufonds ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den 750 Milliarden Euro schweren EU-Wiederaufbaufonds abgelehnt. Mit dem Schritt hatte das „Bündnis Bürgerwille“ die nationale Umsetzung des EU-Eigenmittelbeschlusses zu verhindern versucht.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den 750 Milliarden Euro schweren EU-Wiederaufbaufonds abgelehnt. Mit dem Schritt hatte das „Bündnis Bürgerwille“ rund um den ehemaligen AfD-Politiker und Ökonom Bernd Lucke die Ratifizierung der nationalen Umsetzung des EU-Eigenmittelbeschlusses zu verhindern versucht. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann das Gesetz nun unterzeichnen.

Die Karlsruher Richter hielten den Eilantrag zwar nicht für offensichtlich unbegründet, was ebenfalls zu einer Zurückweisung geführt hätte. „Bei summarischer Prüfung“ lasse sich aber nicht feststellen, daß es eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verstoß gegen das Grundgesetz gebe, argumentierte der Zweite Senat laut einer Mitteilung des Gerichts.

Zudem wiegten die Nachteile, die sich ergeben könnten, falls das Gesetz erlassen, aber im Hauptsacheverfahren als verfassungswidrig erweisen sollte, weniger schwer als die Folgen, die einträten, wenn die Verfassungsbeschwerde zunächst angenommen würde, sie sich später jedoch als unbegründet herausstellen sollte.

390 Milliarden Euro Zuschüsse

Der Bundestag hatte der gemeinsamen Schuldenaufnahme der EU-Mitgliedsstaaten Ende März mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Anschließend votierte auch der Bundesrat dafür. Wenige Tage später reichte das „Bündnis Bürgerwille“ einen Eilantrag sowie Verfassungsbeschwerde ein, woraufhin Karlsruhe dem Bundespräsidenten untersagte, das Gesetz bis zur Entscheidung des Antrags zu unterzeichnen.

Für den EU-Wiederaufbaufonds waren gemeinsame Anleihen am Kapitalmarkt in Höhe von 750 Milliarden Euro aufgenommen worden. Das Geld soll in den kommenden Jahren an Länder und Branchen ausgezahlt werden, die besonders hart von der Wirtschaftskrise in Folge der Corona-Pandemie und den staatlichen Einschränkungen betroffen waren. 390 Milliarden Euro sollen in Form von Zuschüssen, der Rest als rückzahlbare Darlehen vergeben werden.

An den Plänen hatte es heftige Kritik vor allem von nordeuropäischen Staaten sowie Österreich gegeben. Für die Schulden haften die EU-Mitgliedsstaaten in Höhe ihres Anteils am EU-Haushalt. Im Falle Deutschlands sind dies 27 Prozent, was rund 202,5 Milliarden Euro entspricht. (ls)

Bundesverfassungsgericht (Archivbild): Deutschland kann EU-Wiederaufbaufonds zustimmen Foto: picture alliance / dpa | Uli Deck
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