BERLIN. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den palästinensischen Influencer Atallah Younes aufgehoben. Das Landgericht Berlin I hatte ihn im April 2025 lediglich wegen Sachbeschädigung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nach der erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft muss der Fall nun vollständig neu verhandelt werden.
Die JF hatte bereits unmittelbar nach der Silvesternacht 2024 als erstes Medium über den damals noch weitgehend unbekannten Fall berichtet und die Identität des Mannes enthüllt.
Younes hielt sich zu dieser Zeit als Besucher in Berlin auf und betrieb einen reichweitenstarken Instagram-Kanal mit Videos über seinen Alltag. Nach den gerichtlichen Feststellungen zündete der damals 23jährige am frühen Abend des 31. Dezember in Berlin-Neukölln eine Silvesterrakete aus der Hand. Er richtete sie in einem Winkel von rund 45 Grad auf die gegenüberliegende, mit Wohnhäusern bebaute Straßenseite.
Liebe @polizeiberlin wir haben den Täter ausfindig gemacht. Es ist Atallah Younes, ein arabischer Influencer. Er hat das Originalvideo von seinem Instagram bereits gelöscht, seine Story und Google haben aber noch Spuren hinterlassen. Am Ende des Videos bittet er wohl bei den… https://t.co/UC312OSJbq pic.twitter.com/3ljSxqewpF
— JUNGE FREIHEIT (@jungefreiheit) January 1, 2025
Staatsanwaltschaft wollte deutlich härteres Urteil
Die Rakete durchschlug das geschlossene Doppelkastenfenster eines Schlafzimmers im dritten Stock und detonierte darin. Ein Bewohner entfernte anschließend einen glimmenden Rest des Feuerwerkskörpers. Auch Teile des Inventars hatten durch die Explosion zu glimmen begonnen.
Younes veröffentlichte ein Video der Aktion auf Instagram. Bis zu seiner Löschung wurde es mehr als sechs Millionen Mal angesehen. Am folgenden Tag kehrte er in die betroffene Wohnung zurück und entschuldigte sich bei dem Bewohner. Auch diese Begegnung ließ er filmen und veröffentlichte sie in den sozialen Netzwerken. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Geschehen weit mehr als eine Sachbeschädigung. Sie warf Younes unter anderem versuchte schwere Brandstiftung und versuchte gefährliche Körperverletzung vor und forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Das Landgericht folgte dem nicht. Es sah einen entsprechenden Vorsatz als nicht erwiesen an und verurteilte den Influencer lediglich wegen Sachbeschädigung. Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem darauf, Younes habe davon ausgehen können, dass die Fenster des Wohnhauses der Rakete standhalten würden.
Gericht sieht „unaufgelöste Widersprüche“
Diese Argumentation hat vor dem Bundesgerichtshof nun keinen Bestand. Der 5. Strafsenat beanstandete Rechtsfehler bei der Prüfung des Tatvorsatzes. Die Urteilsbegründung enthalte „unaufgelöste Widersprüche“ und stelle „überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung“, urteilten die Richter.
Damit sind sowohl der Schuldspruch wegen bloßer Sachbeschädigung als auch die sechsmonatige Bewährungsstrafe vom Tisch. Das Landgericht Berlin I muss erneut darüber entscheiden, welche Straftaten Younes mit dem Raketenschuss begangen hat und welche Strafe dafür angemessen ist. (rr)






