KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe zu einem geforderten Verbrennerverbot abgewiesen. Damit wollte die Organisation die Automobilkonzerne Mercedes und BMW zwingen, den Verkauf von Verbrennerautos bereits 2030 einzustellen.
Die linke Gruppierung begründete dies mit dem sogenannten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (Hier geht es zur JF-Analyse) und behauptete, Unternehmen dürften demnach nur noch ein bestimmtes „CO2-Budget“ verbrauchen. Dabei handelt es sich um die maximale zulässige Ausstoßmenge von Treibhausgasen, die aus dem Pariser Abkommen und dem Bundesklimaschutzgesetz hervorgehen soll. Diese Argumentation wies der BGH zurück. „Ein solches Budget lässt sich nur global und für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt herleiten, nicht jedoch für einzelne Akteure“, heißt es vom Gericht.
Deutsche Umwelthilfe erwägt Verfassungsbeschwerde
Nach Auffassung der Karlsruher Richter hätten die beiden Unternehmen zudem die geltenden Klimaregelungen bereits eingehalten. Die Verantwortung für die Notwendigkeit weiterer Regelungen liege ausschließlich beim Gesetzgeber. Es sei „grundsätzlich“ nicht die Aufgabe der Gerichte, aus der offenen Formulierung im Grundgesetz „konkret quantifizierbare Grenzen der Erderwärmung“ und damit zusammenhängende Vorgaben abzuleiten.

Die Umwelthilfe erklärte nun, die Urteile analysieren zu wollen. „Wir werden natürlich auch überlegen, verfassungsrechtliche Beschwerde dagegen einzulegen“, sagte die Geschäftsführerin des Vereins, Barbara Metz. Dessen Anwalt Remo Klinger fügte hinzu, dies sei ein „ganz klarer Auftrag“ an den Gesetzgeber. Mit der „Klimaklage“ gegen Mercedes und BMW war die Organisation bereits in mehreren Vorinstanzen gescheitert.
Mit dem „Klimabeschluss“ hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 den Staat explizit zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet. Dabei gab es unter anderem den Beschwerden der Umwelthilfe statt, wonach das bisher geltende Bundesklimaschutzgesetz unzureichend sei. (kuk)





