KARLSRUHE. Die verurteilte Linksterroristin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eigenen Angaben zufolge eine Beschwerde des Generalbundesanwalts zurückgewiesen, der gegen die Aussetzung ihrer verbleibenden Haftstrafe zur Bewährung Beschwerde eingelegt hatte, wie die Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch mitteilte. Der BGH folgt damit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden, der der die vorzeitige Haftentlassung der Linksterroristin bewilligt hatte.
Laut dem Gutachten eines Sachverständigen habe E. „eine günstige Prognose“ für ihr künftiges Leben in Freiheit, teilte ein Sprecher des BGH mit. „Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.“
Lina E. wird Berlinerin
Das Oberlandesgericht Dresden hatte sie im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Justiz sah es als erwiesen an, dass E. zwischen 2018 und 2020 an mehreren teils lebensbedrohlichen Attacken auf vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten in Thüringen und Sachsen beteiligt war. Die Gruppe um E., die sich selbst „Antifa Ost“ nennt, hatte sich bundesweit einen Namen als „Hammerbande“ gemacht.
Inzwischen hat die Gewalttäterin zwei Drittel ihrer Haftstrafe verbüßt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte im März entschieden, ihre Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Jetzt ist die Entscheidung rechtskräftig.
Die in Kassel aufgewachsene Wahl-Leipzigerin wird nach Angaben der Lokalzeitung BZ nach Berlin ziehen, sie habe bereits eine Meldeadresse in der Hauptstadt. (st)







