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Nach Anzeige der Polizei: Merz als „Lackaffe“ bezeichnet: Gericht erlässt Strafbefehl

Nach Anzeige der Polizei: Merz als „Lackaffe“ bezeichnet: Gericht erlässt Strafbefehl

Nach Anzeige der Polizei: Merz als „Lackaffe“ bezeichnet: Gericht erlässt Strafbefehl

Bundeskanzler Friedrich Merz
Bundeskanzler Friedrich Merz
Darf man das? Ein Bürger bezeichnete den Bundeskanzler als „Lackaffe“. Foto: picture alliance / Maximilian Koch | Maximilian Koch
Nach Anzeige der Polizei
 

Merz als „Lackaffe“ bezeichnet: Gericht erlässt Strafbefehl

Bei Facebook nennt ein Bürger den Bundeskanzler „Lackaffe“ und kassiert dafür eine Anzeige der Polizei. Jetzt soll der Beschuldigte tatsächlich blechen. Die JF erfuhr: Auch für andere Äußerungen hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle beantragt.
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HEILBRONN. Das Amtsgericht Heilbronn hat einen Strafbefehl gegen einen Facebook-Nutzer erlassen, der Bundeskanzler Friedrich Merz in einem Kommentar als „Lackaffe“ bezeichnet hatte. Damit gab das Gericht einem Antrag der örtlichen Staatsanwaltschaft statt. Das bestätigte Staatsanwältin Mareike Hafendörfer am Donnerstag gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Zuerst hatte unter anderem die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Demnach wird der Strafbefehl damit begründet, „dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand“. In der Folge möchte das Gericht eine Strafe von 30 Tagessätzen verhängen. Deren Höhe hängt vom Einkommen des Betroffenen ab. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Im Februar hatte die JF berichtet, dass der entsprechende Kommentar von der Heilbronner Polizei zur Anzeige gebracht worden war. Er fand sich unter einem Facebook-Beitrag der Polizei, der sich um die Verhängung einer Flugverbotszone wegen eines Merz-Besuches drehte. Der Post zog zahlreiche kritische, teils auch beleidigende Kommentare über den Kanzler auf sich.

Auch Bezeichnung „Lügenfritz“ soll strafbar sein

Insgesamt leitete die Polizei in diesem Zusammenhang 38 Kommentare an die Staatsanwaltschaft weiter. Auf Nachfrage der JF teilte Staatsanwältin Hafendörfer am Donnerstag mit, dass in der Folge auch wegen eines Kommentars, in dem Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet wurde, Strafbefehl beantragt worden sei. Allerdings sei nicht bekannt, ob dieser auch erlassen wurde. Weitere Strafbefehle beantragte die Strafverfolgungsbehörde zudem wegen der Bezeichnungen „Ftzn Frieder“ und „Fo…….Fritz“.

In neun der insgesamt 38 Fälle seien Verfahren dagegen eingestellt worden. Das betrifft etwa einen Kommentar, in dem Merz als „Lügenbaron“ bezeichnet wurde, und ein Kommentar, in dem ein Nutzer den Kanzler „Lügen-Kasper“ nannte. Andere Beiträge mit dem Wort „Lügenbaron“ seien indes aus Gründen der Zuständigkeit an andere Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden.

Gegenüber der JF betonte Staatsanwältin Hafendörfer, dass jeder Fall als Einzelfall beurteilt werde. „Es sollte daher nicht der Eindruck entstehen, dass nicht möglicherweise andere Staatsanwaltschaften andere Einschätzungen treffen oder andere Fälle nicht auch anders beurteilt werden können.“

Immer wieder Diskussionen über Paragraph 188

Bereits im Februar hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, auch Ermittlungen wegen einer Bezeichnungen von Merz als „Pinocchio“ nicht weiter zu verfolgen (JF berichtete). Es handle sich um „eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik“, lautete die Begründung. Vor allem dieser konkrete Kommentar und der Umgang der Polizei damit hatten bundesweite Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Die verschiedenen Ermittlungsverfahren wurden laut Staatsanwaltschaft „wegen des Anfangsverdachts einer Straftat nach Paragraph 188 StGB eingeleitet“. Paragraph 188 StGB umfasst den Straftatbestand der sogenannten „Politikerbeleidigung“.

Die Strafverfolgung von Bürgern aufgrund des Paragraphen 188 StGB sorgt immer wieder für Kritik. Der Paragraph war 2021 von der schwarz-roten Koalition unter Angela Merkel mit einem „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ verschärft worden. Erst seitdem befindet sich darin auch der Tatbestand der Beleidigung gegen „eine im politischen Leben des Volkes stehende Person“. (ser)

Darf man das? Ein Bürger bezeichnete den Bundeskanzler als „Lackaffe“. Foto: picture alliance / Maximilian Koch | Maximilian Koch
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