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Angebliche Haßrede: Merz als „Pinocchio“ bezeichnet: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Angebliche Haßrede: Merz als „Pinocchio“ bezeichnet: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Angebliche Haßrede: Merz als „Pinocchio“ bezeichnet: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Bundeskanzler Friedrich Merz und Pinocchio
Bundeskanzler Friedrich Merz und Pinocchio
Bundeskanzler Friedrich Merz und Pinocchio: Was darf man noch sagen? Fotos: IMAGO / dts Nachrichtenagentur / IMAGO / Westend61
Angebliche Haßrede
 

Merz als „Pinocchio“ bezeichnet: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Ein Rentner nennt Bundeskanzler Friedrich Merz bei Facebook „Pinocchio“. Daraufhin legt die Polizei Heilbronn den Kommentar der Staatsanwaltschaft vor. Die nimmt nun Stellung – und weist auf weitere Fälle hin.
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HEILBRONN. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Rentner wegen einer kritischen Facebook-Äußerung über Bundeskanzler Friedrich Merz eingestellt. Das teilte die Strafverfolgungsbehörde am Dienstagnachmittag mit. Es handle sich bei dem in Frage stehenden Kommentar um „eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Der Rentner hatte Merz unter einem Facebook-Beitrag der Heilbronner Polizei vom 21. Oktober 2025 als „Pinocchio“ bezeichnet. Die Polizei hatte in ihrem Post über einen Besuch des Kanzlers und ein damit verbundenes Flugverbot informiert. Das Social-Media-Team der Polizei legte den Kommentar der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung vor (JF berichtete). Dabei ging es um den Verdacht, daß der Tatbestand der Politikerbeleidigung nach Paragraph 188 StGB erfüllt sein könnte.

Fall schlägt Wellen bis in die USA

Der Fall hatte in den vergangenen Tagen bundesweit und bis über den Atlantik für Aufmerksamkeit gesorgt. Sarah Rogers, Unterstaatssekretärin im US-Außenministerium, kritisierte bei X mit Blick auf den konkreten Vorgang, die meisten Deutschen, mit denen sie gesprochen habe, würden nicht wollen, „daß ihre Gesetze so angewendet werden“. Vage Äußerungsverbote führten „unweigerlich zu Mißbrauch“.

Insgesamt hatte die Polizei der Staatsanwaltschaft 38 Kommentare weitergeleitet, die unter dem Facebook-Beitrag vom 21. Oktober standen. Darunter befindet sich nach Angaben der Strafverfolger auch eine Beleidigung des Kanzlers als „H…sohn“. Auch mindestens eine weitere Bezeichnung von Merz als „Pinocchio“ ist dabei. In diesem zweiten Fall hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ebenfalls bereits eingestellt.

Polizei-Mitarbeiterin fiel durch Bemerkung auf

Bisher ist unklar, worum es in den anderen weitergeleiteten Kommentaren geht. Polizei und Staatsanwaltschaft beantworteten eine entsprechende Anfrage der JUNGEN FREIHEIT zunächst nicht. Staatsanwältin Mareike Hafendörfer verwies am Dienstag entschuldigend auf das derzeit hohe Aufkommen an Anfragen. Die Heilbronner Stimme berichtet jedoch, daß auch ein Handwerker betroffen ist, der Merz einen „Lügen-Kasper“ nannte.

Schon im Oktober hatte in der Kommentarspalte des Post der Polizei das generelle Verhalten einer Social-Media-Mitarbeiterin der Polizei für Aufregung gesorgt. Die Mitarbeiterin hatte auf die Bitte eines Nutzers, über den Grund des wegen Merz verhängten Flugverbots zu informieren, betont schnippisch reagiert: „Manchmal muß ‚Weil wir das so sagen‘ reichen. Da können Eltern von Kleinkindern ein Lied von singen.“ Daraufhin entschuldigte sich ein anderer Mitarbeiter für das Verhalten der Kollegin: Eine derartige Kommentierung durch die Polizei sei „nicht angebracht“. Man werde das intern besprechen. (ser)

Bundeskanzler Friedrich Merz und Pinocchio: Was darf man noch sagen? Fotos: IMAGO / dts Nachrichtenagentur / IMAGO / Westend61
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