DRESDEN. Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass beschlossen, mit dem AfD-Mitglieder und Unterstützer der rechten Partei im Freistaat künftig leichter ihre Waffenbesitzkarten verlieren können. Nach dem Willen der Verantwortlichen soll künftig bereits die wiederholte Teilnahme an AfD-Veranstaltungen genügen, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit prüfen zu lassen. Auch bereits genehmigte Waffenbesitzkarten sollen leichter überprüft werden können, wie die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung und die Berliner Zeitung unter Berufung auf eine nicht-öffentliche Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Matthias Berger (parteilos) berichten, die den beiden Zeitungen vorliegt.
Der Erlass vom 21. Juli vergangenen Jahres sei infolge der Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextremistisch“ entstanden, wie ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber den beiden Zeitungen mitteilte. Das vollständige, 16seitige Dokument wollte das Ministerium nicht veröffentlichen und verwies darauf, dass es sich um „ein internes Schriftstück“ handele.
AfD-Unterstützung wird großzügig definiert
In dem Erlass heißt es, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Mitgliedern und Unterstützern der sächsischen AfD sei „grundsätzlich zu überprüfen“. Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht sei dafür nicht notwendig. Das Parteienprivileg des Grundgesetzes stehe dem nicht entgegen.
Besonders weit ist die Definition dessen gefasst, was als Unterstützung gilt. Genannt werden Funktionen und Ämter in der Partei, Mandate, Kandidaturen und Auftritte bei Veranstaltungen. Ausdrücklich erfasst ist aber auch die „wiederholte Teilnahme an Veranstaltungen“.
Wer seine Waffenbesitzkarte behalten will, muss in Sachsen künftig beweisen, dass er keine Gefahr darstellt. „Das bloße straf- und waffenrechtlich ‘Nichtauffälliggewordensein‘ genügt für eine Ausnahme von der Regelvermutung nicht“, heißt es in dem Dokument. Stattdessen brauche es „konkrete Belege für die aktive Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen in der Partei und ihrem unmittelbaren Umfeld“ sowie eine „unmissverständliche Distanzierung von den Grundpositionen der Vereinigung“. Dabei reiche es nicht, „Lippenbekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Ordnung“ von sich zu geben.
Berger sieht grundlegende Rechtspraxis verletzt
Der fraktionslose Abgeordnete Berger kritisierte das scharf. Für ihn als Juristen gelte der Grundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz.“ Er stelle in Deutschland die Tendenz fest, dass „mit unklaren Rechtslagen und potentiellen strafrechtlichen oder rechtlichen Nachteilen“ den Bürgern „Angst gemacht wird“. Es könne nicht sein, „dass im Prinzip Leute aus politischem Interesse zu einer AfD-Veranstaltung gehen, zweimal dort sitzen und damit rechnen müssen, dass sie ihnen die Waffenbesitzkarte wegnehmen“.
Wie viele Waffenbesitzkarten seit Inkrafttreten des Erlasses tatsächlich entzogen wurden, ist bislang unklar. Die Antwort der Staatsregierung auf Bergers Anfrage steht noch aus. (st)






