BERLIN. Ein früherer FDP-Politiker hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht versucht, die Herausgabe möglicher Stasi-Unterlagen über Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu erzwingen. Das Gericht hat die Klage jedoch abgewiesen. Wie eine Sprecherin mitteilte, sieht das Stasi-Unterlagengesetz keinen generellen Anspruch auf Herausgabe von Akten zu beliebigen Zwecken vor.
Der Zugang zu entsprechenden Dokumenten sei vielmehr an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden.
Demnach komme eine Herausgabe etwa dann in Betracht, wenn eine Person Begünstigter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gewesen sei oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen bereits als Person der Zeitgeschichte gegolten habe.
Merkel war keine Person der Zeitgeschichte
„Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt“, erklärte die Gerichtssprecherin. „So gibt es etwa keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass Frau Merkel eine Begünstigte des MfS war – zudem war sie vor 1990 keine Person der Zeitgeschichte.“
Geklagt hatte der frühere FDP-Politiker Marcel Luthe. Er saß von 2016 bis 2021 für die Liberalen im Berliner Abgeordnetenhaus. Im Jahr 2020 trat er aus der FDP aus. Bei der Wahl 2021 kandidierte Luthe in Berlin für die Freien Wähler. (rr)






