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Beamtenrecht: Mitten in der Krise verwöhnt der Staat seine Diener

Beamtenrecht: Mitten in der Krise verwöhnt der Staat seine Diener

Beamtenrecht: Mitten in der Krise verwöhnt der Staat seine Diener

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Versucht, mit rechtlichen Tricks die Kostenexplosion zu stoppen. Es geht um Zahlungen für Beamte während der Wirtschaftskrise. (Themenbild/Collage)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Versucht, mit rechtlichen Tricks die Kostenexplosion zu stoppen. Es geht um Zahlungen für Beamte während der Wirtschaftskrise. (Themenbild/Collage)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Versucht, mit rechtlichen Tricks die Kostenexplosion zu stoppen. Foto: picture alliance / dts-Agentur
Beamtenrecht
 

Mitten in der Krise verwöhnt der Staat seine Diener

Während einfache Bürger in der Krise sparen müssen, gönnt Deutschland seinen Beamten einen Gehaltsbonus – mit einer Nachzahlung obendrauf. Doch der Politik sind die Hände gebunden, um es zu stoppen. Von Ulrich van Suntum.
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Die Empörung ist groß: Mitten in der Wirtschaftskrise will der Bund 3,5 Milliarden mehr an seine Beamten ausschütten, und zusätzlich noch eine Nachzahlung von über 700 Millionen. Das sind im Schnitt 11.444 Euro für jeden der insgesamt 367.000 Bundesbeamten, ein Plus von mehr als zehn Prozent. Für Staatssekretäre und Minister hatte der Entwurf von Alexander Dobrindt ursprünglich sogar eine doppelt so hohe Steigerungsrate vorgesehen. Das wären 5.441 Euro für den Kanzler bzw. 4.353 Euro für jeden Minister gewesen – pro Monat. Zumindest diese Zumutung für den normalen Bürger wurde zurückgenommen.

Und der CSU-Innenminister ist der falsche Adressat für den Shitstorm. Denn der Besoldungsanstieg wird faktisch erzwungen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von November 2025. Nach dem Beamtenrecht ist der Staat verpflichtet, seinen Staatsdienern und ihren Familien lebenslang ein auskömmliches Einkommen zu gewähren. Dieses „Alimentierungsprinzip“ ist auch der Grund dafür, dass Beamte weder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind noch Rentenbeiträge zahlen müssen. Stattdessen erhalten sie vom Staat eine Beihilfe im Krankheitsfall. Und die Beamtenpensionen sind eigentlich ein „Ruhegehalt“, da Beamte auch jenseits der Altersgrenze wieder reaktiviert werden können.

Dobrindt will mit einem Trick die steigenden Kosten unterbinden

Zudem sind ihre beruflichen Aufstiegschancen in sogenannten Besoldungsstufen geregelt und damit lange nicht so gut wie in der Privatwirtschaft. Oft ist dabei das Ausscheiden älterer Kollegen oder das Parteibuch wichtiger als die eigene Leistung. Diesen Nachteilen steht eben die lebenslange Versorgung gegenüber.

So musste bisher die Besoldung selbst des kleinsten Beamten um mindestens 15 Prozent über dem Bürgergeldniveau liegen. Für einen Alleinstehenden waren das zuletzt 1.416 Euro netto monatlich. Jetzt aber haben die Karlsruher Richter eine neue Grenze dafür definiert: 80 Prozent des sogenannten Medianeinkommens. Das ist so etwas wie das normale Einkommen einer vergleichbaren Familie. 80 Prozent davon würden für einen alleinstehenden Beamten 1.663 Euro Mindesteinkommen bedeuten, also fast 18 Prozent mehr als bisher.

Zugleich schreibt das Beamtenrecht einen Mindestabstand zwischen den einzelnen Besoldungsstufen vor. Dobrindt konnte also nicht allein die niedrigsten Beamteneinkommen erhöhen. Dafür wendet er aber einen Trick an, um Kosten zu sparen. Ähnlich wie in Hamburg und NRW will er nämlich künftig ein fiktives Einkommen des Beamten-Ehegatten unterstellen. Der Besoldungsanspruch eines verheirateten Staatsdieners würde damit entsprechend sinken, egal ob der Partner tatsächlich arbeitet oder nicht. Ob Dobrindt damit durchkommt, ist fraglich, es laufen bereits Klagen dagegen.

Beamte sollten nicht vom Krisenbonus profitieren

Jedenfalls setzt das Grundgesetz dem Gesetzgeber im Beamtenrecht enge Grenzen. Sie werden von den Verfassungsrichtern zudem sehr eigenwillig interpretiert. Das Beste wäre es daher, weniger Beamte einzustellen. Bereits heute sind zwei Drittel der Staatsbediensteten Angestellte. Es könnten wesentlich mehr werden, zum Beispiel in den Stadtverwaltungen, Ministerien und Universitäten. Dem Leistungsstreben der Staatsdiener würde das vermutlich sogar zugute kommen.

Auch die Frage, ob Beamte an dem „1.000-Euro-Krisenbonus“ teilhaben sollten, ist leicht zu beantworten. Denn dieser ist eine weitere Schnapsidee aus Berlin, die Gutes zu tun vorgibt auf Kosten anderer. Sie sollte schnell wieder ganz vom Tisch genommen werden.

Aus der JF-Ausgabe 18/26.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Versucht, mit rechtlichen Tricks die Kostenexplosion zu stoppen. Foto: picture alliance / dts-Agentur
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