Das Bundeswirtschaftsministerium hat sein Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EnEfG) vorgelegt. Ziel ist die Entbürokratisierung sowie die Absenkung von Maßnahmen und Standards auf das Niveau der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Entgegen dieser Ankündigung bestehen die Obergrenzen für den Primär- und Endenergieverbrauch (JF 25/23) weiter. Der Endenergieverbrauch soll, ausgehend vom Basisjahr 2008, um knapp 27 Prozent bis zum Jahr 2030 sinken; bis 2040 und 2045 sind sogar Absenkungen um 39 bzw. 45 Prozent vorgesehen.
Jeder Leser mag versuchen, in seinem Haushalt solch umfangreiche Einsparungen vorzunehmen. Ob wirklich Bürokratie abgebaut wird, bleibt angesichts eines Paragraphenwustes mit 79 Seiten abzuwarten. Dass die Kommunen mit dem kommunalen Verkehr von der Regelung ausgenommen werden, deutet auf eine gewisse Doppelmoral hin. Immerhin wurde Paragraph 15 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) der Ampel-Regierung gestrichen, der verlangte, die jährlichen Energieverbräuche an die Kunden zu melden, damit diese ihren Verpflichtungen nach der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) umfassend nachkommen können.
„Eingesparte“ Energie wird außerhalb Deutschlands verbraucht
Die Verfechter des Klimasozialismus haben erkannt, dass eine Planwirtschaft zwar beim Aufbau des „Wohlstands für alle“ nicht funktioniert, wohl aber beim Abbau. Proklamierte Lenin 1920 noch wohlstandsverheißend „Kommunismus ist Sowjetmacht plus die Elektrifizierung des ganzen Landes“ als „Vorbild für das kommende sozialistische Europa und Asien“, so geht es nun um die energetische Enteignung und damit um eine geplante Verarmung.
Denn um die Einsparziele zu erreichen, reicht die bisherige um 1,7 Prozent jährlich verbesserte Energieeffizienz nicht aus. Folglich unvermeidlich wäre eine Schrumpfung des realen Bruttoinlandsproduktes (BIP) um fast neun Prozent, rechnete die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nun vor. Erst wenn mit diesem als „De-Growth“ bekannten Szenario genügend Firmen vertrieben worden sind, wird Deutschland „seine“ Energieziele erreicht haben – wobei die „eingesparte“ Energie dann jenseits der Landesgrenze verbraucht wird.

Überhaupt fragt man sich, wozu das Ganze? Offizielle Lesart: Klimaschutz und neuerdings auch mehr Unabhängigkeit von den Lieferanten „fossiler“ Energieträger. Allerdings sind inzwischen die dramatischsten und unrealistischste Apokalypse-Prognosen des Weltklimarates IPCC zukünftiger CO₂-Emissionen offiziell „vom Markt genommen“ worden (JF 24/26). Von einer verantwortlichen Regierung erwartet man daher eine Neubewertung der Situation statt eines Weiter-so, das man nur regulatorisch ein bisschen zurückstutzt.
Preissignale in einer Marktwirtschaft reichen aus
Wir blicken zurück auf den linken Marsch durch die Institutionen. Die Energieversorgung wurde dabei richtigerweise als strategisches Schlüsselelement für die Schwächung des verhassten Kapitalismus identifiziert. Die Kernkraft wurde durch massive Proteste verunglimpft und schließlich verboten (vollständiger Atomausstieg 2023). Seit den 1990er Jahren gerieten auch die fossilen Brennstoffe ins Visier der Klimasozialisten. Die wesentlichen Mittel, deren Verwendung unrentabel zu gestalten, waren scheinbar marktkonform und umfassten die Energiebesteuerung und die Errichtung nationaler wie EU-weiter Zertifikate-Systeme, um dem CO₂ einen Preis zu verpassen (Brennstoffemissionshandelsgesetz9 bzw. EU-ETS).
Das ist aber nur eine scheinbare Marktlösung, da sich die entscheidende Frage nach den (Grenz-)Schäden einer jeden zusätzlichen Tonne CO₂ nicht modellieren lässt: Es ist unmöglich, etwa eine unterbliebene Überschwemmung in Südafrika im Jahr 2069 quantitativ zu erfassen. Nach den jüngsten Korrekturen lässt sich bestenfalls eine sehr geringe CO₂-Bepreisung rechtfertigen. Doch die Preissignale reichen in einer Marktwirtschaft aus, um Firmen zu einem sparsam(er)en Umgang mit der verteuerten Energie zu bewegen.
Ein engmaschiges Netz an Regulierungen
Leider scheint die Energieverteuerungs-Orgie nicht auszureichen. Um ihre kapitalismuszerstörende Agenda unumkehrbar zu machen und ihre Entscheidungen damit wider alle demokratischen Spielregeln auf lange Zeit hin zu zementieren, griffen die Klimasozialisten zu Gewalt und sprengten die Kühltürme der Kohle- und Kernkraftwerke in Gelsenkirchen, Grevenbroich und Gundremmingen – ein 3G der Klimafundamentalisten. Das erinnert an die Sprengung der Buddha-Statuen im Tal von Bamiyan, einem Unesco-Weltkulturerbe, durch die Taliban im Jahre 2001, was damals als Zivilisationsbruch gebrandmarkt worden war.

Zusätzlich zu den Verboten und Preismanipulationen hat man ein engmaschiges Netz an Regulierungen geschaffen. Beispielhaft ist eine Passage aus der aktuellen DIHK-Stellungnahme zur EnEfG-Novelle: In der werde die „ISO 14001 als Erfüllungsoption eines Umweltmanagementsystems und den damit verbundenen Ausnahmeregelungen bei der Erstellung von Umsetzungsplänen explizit aufgenommen. Absatz 3 in Paragraph 8 des EDL-G lässt diese Optionen dagegen vermissen, akzeptiert ausschließlich EMAS bzw. ein Energiemanagement nach ISO 50001 als Ersatzerfüllungsoption für das verpflichtende Energieaudit nach DIN EN 16247. Im Sinne der Konsistenz beider Gesetze erachten wir es als folgerichtig, ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 auch im EDL-G anzuerkennen. Die EED lässt eine solche Option zu, sofern das Umweltmanagementsystem ein Energieaudit anhand von Mindestkriterien nach Anhang VI umfasst.“ Alles klar?
Energieeffizienz auch für Rechenzentren
Energieobergrenzen – übrigens auch solche für die öffentliche Hand – greifen als Mengenvorgaben erheblich in die marktwirtschaftliche Ordnung, in Eigentumsrechte und Lenkungsfunktion von Preisen ein. Sie unterscheiden nicht einmal mehr zwischen erneuerbarer und konventioneller Energie, womit sich das Klimaargument von selbst erledigt. Für ganz Deutschland wird eine Obergrenze festgelegt, die selbst mit den umfassendsten Effizienzvorgaben nicht erreicht werden kann. Deutschland müsste in großem Stile Betriebe schließen – es sei denn, diese kommen dem mit Abwanderung zuvor.
Damit entgehen sie auch dem Melde-, Kontroll- und Zertifizierungswahnsinn. Neue Industrien werden sich kaum ansiedeln, denn auch für KI-Rechenzentren werden detaillierte Vorgaben gemacht, die es einem jeden Investor leicht machen sollten, einen großen Bogen um den Standort Deutschland zu machen. Selbst wenn das EnEfG mit etwas weniger bürokratischem Furor umgesetzt werden sollte als nach bisheriger Rechtslage, so kostet es Arbeitsplätze, die dann mit sehr viel (Steuer-)Geld wieder neu „geschaffen“ werden müssen.






