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„Wir machen Ernst“: Krankenkassen verklagen Bund – Milliardenstreit um Bürgergeldempfänger eskaliert

„Wir machen Ernst“: Krankenkassen verklagen Bund – Milliardenstreit um Bürgergeldempfänger eskaliert

„Wir machen Ernst“: Krankenkassen verklagen Bund – Milliardenstreit um Bürgergeldempfänger eskaliert

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht verwirrt aus. Die Krankenkassen fordern vom Bund mehr Geld für Bürgergeldempfänger. Foto: picture alliance / SchwabenPress | Guenter Hofer
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht verwirrt aus. Die Krankenkassen fordern vom Bund mehr Geld für Bürgergeldempfänger. Foto: picture alliance / SchwabenPress | Guenter Hofer
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU): Ihr Sparpaket reiche laut Kassen nicht aus. Foto: picture alliance / SchwabenPress | Guenter Hofer
„Wir machen Ernst“
 

Krankenkassen verklagen Bund – Milliardenstreit um Bürgergeldempfänger eskaliert

Wer trägt die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger? Die Kassen sehen sich systematisch unterfinanziert und reagieren nun mit einer Klageoffensive gegen den Bund. Derweil steigen die Kosten für die Beitragszahler weiter an.
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BERLIN. Die gesetzlichen Krankenkassen legen im Streit mit der Bundesregierung über die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern nach. „Wir machen Ernst und haben dem Gericht jetzt unsere Klagebegründungen vorgelegt“, sagte die Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin im GKV-Spitzenverband, Susanne Wagenmann, dem Handelsblatt. Insgesamt geht es bei dem Finanzierungsstreit um zehn bis elf Milliarden Euro im Jahr.

Ziel der insgesamt 79 Klagen sei es, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erwirken. Der GKV-Spitzenverband reichte entsprechende Begründungen nun bei Landessozialgerichten ein. Die Kassen werfen dem Bund vor, die Versorgung von Bürgergeldempfängern systematisch unterzufinanzieren und dadurch die Beitragszahler zu belasten (JF berichtete). Krankenkassenbeiträge dürften aus Sicht der Kläger nicht herangezogen werden, um staatliche Sozialausgaben zu ersetzen. Der Bund greife unzulässigerweise in die Finanzhoheit der Kassen ein, so der Vorwurf.

Jahrelange Unterfinanzierung der Kassen moniert

Derzeit zahlt der Bund für jeden Bürgergeldempfänger eine monatliche Pauschale von etwas über 100 Euro in den Gesundheitsfonds ein. Nach Ansicht der Kassen deckt dieser Betrag bei weitem nicht die realen Kosten ab. Diese lägen bei über 300 Euro. Die Differenz wird über die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgeglichen. Perspektivisch dürften die Kosten für alle Einzahler durch die hohe Zahl an Bürgergeldempfängern noch weiter steigen. Die Klagen der Krankenkassen könnten dafür sorgen, daß der Bund die Kosten für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln finanzieren muß.

Die Kassen argumentieren, die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehern gehöre zum staatlich garantierten Existenzminimum und damit zur Verantwortung des Bundes als steuerfinanzierter Fürsorgeleistung. Seit Jahren werde diese Last auf die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten abgewälzt. „Leidtragende sind die 75 Millionen gesetzlich Versicherten durch weniger Netto vom Brutto und ihre Arbeitgeber durch steigende Arbeitskosten“, sagte Wagenmann dem Handelsblatt. Diese Belastung müsse nun enden.

Beitragssätze steigen weiter

Die Auseinandersetzung setzt die Bundesregierung unter Druck. Die SPD will Miet- und Kapitalerträge zur Finanzierung nutzen, die Union lehnt das ab und scheint den Kassen zum Teil entgegenkommen zu wollen. In der ARD hatte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann am Sonntag moniert, „daß Versicherte für Grundsicherungsempfänger eine zweistellige Milliardenzahl im Jahr bezahlen – zehn, zwölf, 13 Milliarden Euro –, obwohl Bürgergeldempfänger selbst nicht einzahlen“. Das gehe nicht, betonte er.

Nach Warnungen der Kassen, das Volumen von etwa zwei Milliarden Euro reiche nicht aus, hoben mehr als 40 Kassen zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag an (JF berichtete). Dieser liegt in der Finanzhoheit der Kassen und wird von ihnen selbst festgelegt. Getragen wird der Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Während das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für dieses Jahr noch mit 2,9 Prozent veranschlagt, liegt er laut Kassen bereits bei etwa 3,1 Prozent. (rsz)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU): Ihr Sparpaket reiche laut Kassen nicht aus. Foto: picture alliance / SchwabenPress | Guenter Hofer
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