MAGDEBURG. Sachsen-Anhalts Vize-Ministerpräsident und SPD-Spitzenkandidat, Armin Willingmann, hat die bisher übliche Sperrklausel von fünf Prozent infrage gestellt. „Eine Drei-Prozent-Hürde wäre immer noch ein wirksamer Schutz vor einer Zersplitterung des Parlaments und ist auch bereits gelebte Praxis in anderen europäischen Ländern“, sagte er dem Tagesspiegel.
Laut aktuellen Umfragen müssen die Sozialdemokraten bei der Landtagswahl in fünf Wochen um den Wiedereinzug in den Landtag zittern. Zuletzt stürzten sie erstmals genau auf fünf Prozent ab. Es wäre das erste Mal seit Bestehen der Bundesrepublik, dass die SPD nicht in ein Landesparlament gewählt würde.

Kurzfristig ist eine Änderung der Sperrklausel in Sachsen-Anhalt allerdings nicht mehr möglich. Auch Grüne, BSW und FDP würden davon profitieren. Für sie werden Werte von jeweils vier Prozent gemessen.
In Sachsen-Anhalt kann die Hürde nicht mehr geändert werden
Willingmann sagte: „Wenn regelmäßig erhebliche Stimmenanteile knapp unterhalb der Sperrklausel unberücksichtigt bleiben, ist es legitim, darüber zu diskutieren und die Fünf-Prozent-Hürde grundsätzlich infrage zu stellen.“ Ein entsprechender Vorschlag sei „deshalb keineswegs abwegig und sodann sorgfältig verfassungsrechtlich und politisch zu diskutieren“.
Auch der SPD-Spitzenkandidat weiß, dass ihm eine Absenkung der Sperrklausel auf drei Prozent aktuell nicht mehr helfen würde. Ganz akut stehe eine solche Reduktion nicht an, sagte Willingmann: „Die Fünf-Prozent-Hürde ist kein beliebiger Wert, sondern dient dazu, Handlungsfähigkeit und stabile Mehrheiten zu sichern. Zugleich stellt sich die Frage, ob sie den politischen Realitäten eines Vielparteiensystems noch in jeder Hinsicht gerecht wird.“
Zuvor hatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Fünf-Prozent-Hürde als „nicht mehr zeitgemäß“ bezeichnet (JF berichtete). Auch er plädierte für eine Absenkung auf drei Prozent – nannte konkret aber nur die Bundestagswahl.
Wörtlich sagte der Verfassungsrechtler: „Eine Sperrklausel tangiert den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Sie aber ist verfassungsrechtlich grundsätzlich legitimierbar, weil sie die Funktionsfähigkeit des Bundestages schützt.“ Er halte die Höhe der Sperrklausel „bei Bundestagswahlen von fünf Prozent allerdings für nicht mehr zeitgemäß“. (fh)






