POTSDAM. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat nach mehr als zweijähriger Prüfung keine strafrechtlichen Anhaltspunkte gegen Teilnehmer des sogenannten Potsdamer Treffens festgestellt. Das berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf eine Auskunft der Behörde. Auch der Generalbundesanwalt sah demnach keinen Anfangsverdacht für Staatsschutzdelikte.
Das Treffen im November 2023 war durch einen Bericht des Rechercheportals „Correctiv“ bundesweit bekannt geworden. Unter der Überschrift „Geheimplan gegen Deutschland“ entstand damals der Eindruck, bei der Zusammenkunft sei über eine „Vertreibung von Millionen“ und über eine massenhafte Ausweisung auch deutscher Staatsbürger gesprochen worden (die JF berichtete).
In der Folge kam es bundesweit zu Protesten, bei den Potsdamer Ermittlern gingen Strafanzeigen ein. Die Dimension der damaligen Skandalisierung zeigt sich an den geprüften Straftatbeständen. Der Generalbundesanwalt befasste sich laut dem Bericht sogar mit Hochverrat gegen den Bund, der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Mehr als zwei Jahre später bleibt davon nichts übrig: Die Ermittler sehen nicht einmal einen Anfangsverdacht.

ARD und ZDF übernahmen falsche Darstellung
Die strafrechtliche Einstellung ist nicht der erste Rückschlag für die damalige Erzählung. Bereits zuvor hatten Gerichte zentrale Darstellungen im Umfeld der „Correctiv“-Recherche beanstandet. ARD und ZDF verloren Verfahren wegen ihrer Berichterstattung beziehungsweise der Übernahme der Darstellung.
Zuletzt untersagte auch das Landgericht Berlin mehrere Aussagen über das Treffen, darunter zur Darstellung eines „Masterplans zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Vorermittlungen Ende März abgeschlossen. „Im Ergebnis konnten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten festgestellt werden“, teilte eine Sprecherin dem Tagesspiegel mit. Geprüft wurde demnach auch eine mögliche Volksverhetzung nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch.
Treffen in Potsdam bleibt für Teilnehmer ohne Folgen
So bleibt das Treffen für Veranstalter und Teilnehmer strafrechtlich offenbar folgenlos. Damit steht die damalige Darstellung nicht nur strafrechtlich, sondern auch presserechtlich unter erheblichem Druck. Was Anfang 2024 Massendemonstrationen, Strafanzeigen und wochenlange Empörung auslöste, führte nach Prüfung der Ermittler zu keinem Anfangsverdacht. Zugleich kippten Gerichte bereits mehrere zugespitzte Darstellungen über das Treffen oder untersagten sie vorläufig.
Die Potsdamer Staatsanwaltschaft machte zu Einzelheiten ihrer rechtlichen Bewertung keine weiteren Angaben. „Nähere Auskünfte können zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie aufgrund des Umfangs der Auskunftserteilung nicht erteilt werden“, teilte die Behörde mit. Da ein Anfangsverdacht verneint worden sei, bleibe die Abschlussverfügung nicht öffentlich im Detail erläutert. (rr)





