HANNOVER. Das Landgericht Hannover hat den Staatsanwalt Yashar G. zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der 40jährige wurde wegen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er über Monate interne Ermittlungsdetails an eine internationale Drogenbande weitergegeben.
Für jede Weitergabe soll der Jurist 5.000 Euro erhalten haben. Insgesamt muss er zusätzlich zur Haftstrafe 45.000 Euro zurückzahlen. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Während der Urteilsverkündung zeigte sich der Angeklagte laut Berichten äußerlich gefasst. Die Richterin stellte klar, dass die Beweise auch ohne sein späteres Geständnis für eine Verurteilung ausgereicht hätten. Warum der Staatsanwalt zum Verräter wurde, blieb jedoch offen. „Eine unabhängige Justiz, der die Menschen vertrauen können, ist Voraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat“, betonte die Vorsitzende. Ein mitangeklagter Boxtrainer, der als Mittelsmann fungiert hatte, wurde zudem zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Gegen den Staatsanwalt wurde seit 2022 ermittelt
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten als „Maulwurf der Justiz“ bezeichnet und ihm schweren Schaden für den Rechtsstaat vorgeworfen. Tatsächlich wirft der Fall ein grelles Licht auf interne Kontrollmechanismen. Trotz früher Hinweise blieb der Staatsanwalt jahrelang im sensiblen Drogendezernat tätig.
Der Skandal dürfte nun auch politisch nachhallen. Die CDU im niedersächsischen Landtag fordert einen Untersuchungsausschuss und wirft Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) vor, trotz konkreter Hinweise nicht eingeschritten zu sein. Im Zentrum steht die Frage, warum gegen den Staatsanwalt bereits seit 2022 ermittelt wurde, er aber noch bis 2024 weiterarbeiten konnte. (rr)






