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Politische Kampagne: Ein Staatsanwalt im Visier der Antifa

Politische Kampagne: Ein Staatsanwalt im Visier der Antifa

Politische Kampagne: Ein Staatsanwalt im Visier der Antifa

Ein Dresdner Staatsanwalt gerät unter Bedrängnis, weil er einen Vortrag auf Einladung eines Ex-AfD-Politikers hält. Die Antifa skandalisiert den Fall.
Ein Dresdner Staatsanwalt gerät unter Bedrängnis, weil er einen Vortrag auf Einladung eines Ex-AfD-Politikers hält. Die Antifa skandalisiert den Fall.
Die Antifa versucht, einen Dresdner Staatsanwalt zu diffamieren. Foto: KI / Sora
Politische Kampagne
 

Ein Staatsanwalt im Visier der Antifa

Ein Staatsanwalt spricht auf Einladung eines Ex-AfD-Politikers über Meinungsfreiheit. Nun werfen ihm Antifa und „Sächsische Zeitung“ Nähe zu Rechtsextremen vor – es gibt sogar ein Disziplinarverfahren. Wird hier ein Jurist politisch diffamiert?
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„Dresdner Staatsanwalt hält Vortrag vor Rechtsextremisten“: So betitelte die Sächsische Zeitung Anfang Februar einen Artikel über den Dresdner Staatsanwalt Mike U. Darin warf sie dem Juristen vor, im November 2025 einen Vortrag auf Einladung eines „rechten Szene-Anwalts“ gehalten zu haben. Die Zeitung ließ zudem einen Grünen-Landtagsabgeordneten zu Wort kommen, der vor einer Gefahr für den Rechtsstaat und für die sächsische Justiz warnte. Zuvor hatte der Grünen-Politiker die Causa bereits im Landtag thematisiert.

Inzwischen hat der Fall so weite Kreise gezogen, dass die Staatsanwaltschaft Dresden nach JF-Informationen ein Disziplinarverfahren gegen den Staatsanwalt U. eingeleitet hat. Nach Erkenntnissen dieser Zeitung deutet indes vieles darauf hin, dass der Staatsanwalt diffamiert wird, weil er politisch konservativ denkt. Und dass die Sächsische Zeitung auch deshalb einen Justizskandal konstruiert, weil sie zumindest in Teilen mit der linksextremen Antifa vernetzt ist.

U. referierte bei Ex-AfD-Politiker Mandic

Richtig ist, dass Staatsanwalt U. im November 2025 einen Vortrag auf Einladung der Rechtsanwaltskanzlei des ehemaligen AfD-Politikers Dubravko Mandic hielt. Mandic ist wegen Körperverletzung vorbestraft und war in der AfD ein prominenter Vertreter des „Flügels“, einer inzwischen aufgelösten Gruppierung in der Partei, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstufte.

Als Rechtsanwalt vertrat Mandic etwa den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba, nachdem dieser unter anderem wegen Volksverhetzung angeklagt wurde. Ebenso vertrat er den ehemaligen Chef der Identitären Bewegung Österreichs, Martin Sellner, weil gegen diesen mehrere Einreiseverbote verhängt wurden. Gegenwärtig verteidigt Mandic einen der Angeklagten im Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“.

Der Votrag von U. war Teil einer Fortbildung der Kanzlei Mandic. Der Dresdner Jurist referierte über das Thema „Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit“, über das er 2017 als Stipendiat der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung promoviert hatte.

Staatsanwalt weist Vorwurf zurück

U. betont auf Nachfrage der JF, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass Mandic einst bei der AfD war oder als „rechter Szene-Anwalt“ gilt. Mandic habe ihn vermutlich über eine Recherche in wissenschaftlichen Datenbanken oder im Internet entdeckt. Dort ist U. etwa in einer Folge des juristischen Podcasts „Einspruch“ der FAZ zu finden, in der er bereits 2022 über das Spannungsverhältnis zwischen Volksverhetzung und Meinungsfreiheit referiert hatte.

„Herr Mandic fragte mich an, ob ich bereit sei, meine wissenschaftlichen Thesen im Rahmen einer Fortbildung vorzustellen“, schildert U. „Ich sehe keinen Anlass, einen Rechtsanwalt, der als Organ der Rechtspflege besonders geschützt ist, einer Tiefenprüfung zu unterziehen. Ich habe mir lediglich die Netzseite ‘www.kanzlei-mandic.de’ angeschaut und nichts Ehrenrühriges feststellen können.“

„Sächsische“ lässt Wesentliches weg

Weiter macht der Jurist deutlich, er habe den Vortrag ausdrücklich nicht in seiner Funktion als Staatsanwalt gehalten, sondern als promovierter Wissenschaftler. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Kanzlei Mandic in einer Werbung für ihre Fortbildung explizit vom Vortrag eines „Staatsanwalts“ sprach.

Das sei „übliche Praxis“, unterstreicht U. „Auch Richter am Bundesgerichtshof – insbesondere jene, die für Bankenrecht zuständig sind – halten in ihrer Freizeit Vorträge zu wissenschaftlichen Themen. Dies machen sie regelmäßig als Privatpersonen. Dennoch wird in Einladungen informationshalber die berufliche Tätigkeit genannt.“

Er argumentiert ferner damit, dass ein Amtsrichter aus Baden-Württemberg ebenfalls einen Vortrag auf der Fortbildung gehalten habe, was nach JF-Informationen zutrifft. „Da mir im Vorfeld der Veranstaltung bekannt war, dass neben mir auch ein Richter vortragen würde, habe ich erst recht keinen Anlass gesehen, die Kanzlei Mandic eingehend zu überprüfen.“ Die Sächsische Zeitung verschweigt in ihrem Artikel den Vortrag des Richters aus Baden-Württemberg. „Das hätte ja die Tatsache, dass es sich um eine normale Fortbildungsveranstaltung gehandelt hat, verdeutlichen können“, kritisiert U.

Rechtsextremisten unter den Zuhörern?

Noch vehementer weist er einen weiteren Vorwurf der Zeitung zurück. Die legt ihm nämlich zur Last, dass unter den Zuhörern seines Vortrags auch mehrere rechtsextreme Juristen gewesen seien. Konkret nennt sie den Gründer der Kleinstpartei „Freie Sachsen“, Martin Kohlmann, ein weiteres Mitglied der „Freien Sachsen“, Michael Brück, sowie ein Mitglied der rechtsextremen Partei „Dritter Weg“, Matthias Bauernfeind.

„Ich finde diesen Vorwurf absurd“, sagt U., der bereits Lehraufträge der Hochschule Niederrhein und der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf erhielt. „Wenn ich einen wissenschaftlichen Vortrag halte, kann ich doch nicht kontrollieren, wer mir dabei zuhört.“ Von den Zuhörern habe sich wenig überraschend niemand als „Rechtsextremist“ zu erkennen gegeben oder auch nur ein Namensschild getragen, führt er aus. Es bestand „insofern kein Anlass, diesbezüglich weitere Recherchen anzustellen oder mir gar etwaige Parteiausweise vorlegen zu lassen“. Ein derartiges Vorgehen hält der Jurist mit Blick auf die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit auch „nicht für angebracht“.

Antifa berichtete zuerst

Dass U.s Vortrag überhaupt öffentlich bekannt wurde, geht auf die „Autonome Antifa Freiburg“ zurück. Die laut Verfassungsschutz Baden-Württemberg „gewaltorientierte linksextreme“ Gruppe veröffentlichte Anfang des Jahres einen Bericht über den Vortrag, auf den die Sächsische Zeitung in ihrem Artikel verweist. Auffällig ist, dass die Autorin der Sächsischen Zeitung mindestens über die sozialen Medien X und Bluesky mit mehreren Personen aus dem linksradikalen Antifa-Milieu vernetzt ist.

So folgt sie beispielsweise Kerstin Köditz, der sächsischen Landesvorsitzenden des Vereins VVN-BdA, der bis 2022 von diversen Verfassungsschutzbehörden wegen des Verdachts des Linksextremismus beobachtet wurde. Bevor die Sächsische Zeitung ihren Artikel veröffentlichte, hatte Köditz den Antifa-Bericht über U. und seinen Vortrag auf der Plattform X verbreitet.

Autorin folgt zahlreichen Linksradikalen

Darüber hinaus folgt die Sächsische Zeitung-Autorin der Thüringer Linken-Politikerin Katharina König-Preuss, die sich in der Vergangenheit dem Verdacht aussetzte, Gewalt als legitimes politisches Mittel zu rechtfertigten, da es „nicht reicht“, mit „Nazis“ nur zu „reden“. Zudem folgt sie dem ehemaligen Rechtsanwalt und Leipziger Grünen-Politiker Jürgen Kasek, der als Bindeglied zwischen Grünen und dem gewalttätigen Antifa-Milieu gilt, sowie der Leipziger Linken-Politikerin Juliane Nagel.

Nagel, die aus dem berüchtigten Leipziger Stadtteil Connewitz stammt, gilt als Urgestein der linksextremen Szene. Zusätzlich folgt die Sächsische-Autorin den linksradikalen Medien Der rechte Rand und „vue critique“, der linksradikalen Gewerkschaft „FAU Leipzig“ oder dem „Antifa Recherche Team Dresden“.

Wer sticht Informationen durch?

Noch ein weiterer Umstand deutet darauf hin, dass der vermeintliche Justizskandal um U. linken Kräften dazu dienen soll, einen konservativen Staatsanwalt loszuwerden. Nach JF-Erkenntnissen wurde jüngst an den MDR die Information durchgestochen, dass U. im Jahr 2022 einen Antrag auf Beurlaubung beim Justizministerium stellte, um als Juristischer und Parlamentarischer Berater für die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag zu arbeiten. Das Ministerium, das damals von der Grünen Katja Meier geführt wurde, lehnte den Antrag des Juristen – der 2015 aus der CDU ausgetreten war und seitdem parteilos ist – ab.

Mit der Weitergabe dieser vertraulichen Information an den MDR (der bislang nicht über die Vorwürfe gegen U. berichtet hat) soll U. offenbar weiter diskreditiert und seine Neutralität als Staatsanwalt in Zweifel gezogen werden. Allerdings zeigt ein ähnlicher Fall, dass der Wechsel aus der Staatsanwaltschaft in die Politik nicht unüblich ist. So stellte die damalige Görlitzer Staatsanwältin Janett Theile ebenso wie U. Anfang 2022 einen Antrag auf Beurlaubung.

Anders als ihr Kollege wollte sie jedoch nicht zur AfD-Fraktion wechseln, sondern als Referentin zur Landtagsfraktion der Grünen. Ihren Antrag genehmigte das Justizministerium. Die Juristin arbeitete sodann von 2022 bis 2024 für die Grünen-Landtagsfraktion, ehe sie 2024 zurück in den Justizdienst wechselte und seitdem als Richterin am Landgericht Dresden tätig ist. Eine Anfrage der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag ergab 2022, dass seit dem 1. September 2014 insgesamt neun Beamte zum Zwecke der hauptberuflichen Tätigkeit für Fraktionen des Sächsischen Landtages beurlaubt worden sind. Neben der vorgenannten Beamtin arbeiteten sieben davon für die CDU-Fraktion und einer für die AfD-Fraktion.

Staatsanwaltschaft Dresden schweigt

Unklar ist, wer die Information über U.s Antrag auf Beurlaubung an den MDR durchgestochen hat. Bekannt war der Vorgang bislang nur U.s Vorgesetzten bei der Staatsanwaltschaft Dresden, im Justizministerium sowie beim Verwaltungsgericht Dresden, wo U. gegen die Ablehnung seines Antrags geklagt hat. Fest steht hingegen, dass es sich um eine Verletzung des Dienstgeheimnisses und damit um eine Straftat handelt.

Die illegale Weitergabe der Information verstärkt den Eindruck, dass die Vorwürfe gegen U. politisch motiviert sind, zumal ihm die Staatsanwaltschaft Dresden neben dem Vortrag für die Kanzlei Mandic noch einen weiteren disziplinarrechtlichen Vorwurf macht, wie die JF erfahren hat. Demnach spricht U. in seiner Klage gegen die Ablehnung seiner Beurlaubung von „politischer Willkür“ – was die Dresdner Staatsanwaltschaft zu der Beschuldigung veranlasst, er verlasse damit „den Boden zulässiger Kritik am Dienstherrn“.

Auf JF-Nachfrage wollte sich die Staatsanwaltschaft Dresden zum gesamten Fall um U. nicht äußern. Man könne aus „Fürsorgegründen grundsätzlich keine Auskunft erteilen“, sagte ein Sprecher.

Die Antifa versucht, einen Dresdner Staatsanwalt zu diffamieren. Foto: KI / Sora
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