BERLIN. Im vergangenen Jahr ist es in Deutschland zu insgesamt 751 erfassten Fällen von Gruppenvergewaltigungen gekommen. 53 Prozent der Tatverdächtigen hatten dabei keine deutsche Staatsbürgerschaft, wie eine AfD-Anfrage bei der Bundesregierung ergab, über die der Focus berichtet. Unter den Opfern hatten hingegen 80 Prozent die deutsche Staatsbürgerschaft.
Mehr als 160 Fälle wurden in Nordrhein-Westfalen registriert, 118 Fälle in Berlin, 113 Fälle in Niedersachsen und 91 in Bayern. Insgesamt fielen diesen Verbrechen 772 Menschen zum Opfer, die Mehrheit – 693 Personen – waren Frauen.
Insgesamt hatten 574 der Tatverdächtigen keine deutsche Staatsbürgerschaft. 110 Tatverdächtige kamen aus Syrien, was etwa 11,4 Prozent aller Tatverdächtigen entspricht. Zum Vergleich: Nur etwa ein Prozent der in Deutschland lebenden Menschen hat die syrische Staatsbürgerschaft. Insgesamt 64 der Tatverdächtigen kommen aus Afghanistan, 46 aus dem Irak, 44 aus der Türkei und 310 weitere verteilten sich auf andere Länder. Bereits in vorherigen Jahren war ein großer Teil der Täter migrantisch gewesen (JF berichtete).
Die meisten Täter waren polizeilich bekannt
Wiederum 509 Tatverdächtige hatten die deutsche Staatsbürgerschaft. Ob bei einigen dieser 509 Personen ein Migrationshintergrund vorlag, wurde nicht gesondert erfasst. In der Mehrheit aller Fälle – 72 Prozent – waren die Tatverdächtigen der Polizei bereits zuvor bekannt.

Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren sank die Zahl der Gruppenvergewaltigungen leicht. 2024 hatte es noch 788 Fälle gegeben. Im Jahr 2023 waren es 761 Fälle und im Vorjahr 789 Fälle gewesen.

Der AfD-Politiker Stephan Brandner erklärte gegenüber der Welt, es fehle „ganz offensichtlich an wirksamen politischen und juristischen Maßnahmen, um diese Verbrechen zu verhindern“. Dabei stehe das Thema „seit Jahren auf der politischen Agenda“. Dass die Tatverdächtigen häufig bereits zuvor in Erscheinung getreten seien, zeige laut dem Politiker ein „eklatantes Versagen von Justiz, Sicherheitsbehörden und Politik“. Hier brauche es „konsequente Strafverfolgung, schnellere Verfahren, härtere Sanktionen und – bei ausländischen Tätern – die konsequente Aufenthaltsbeendigung“. (lb)






