Anzeige
Anzeige

Mutter und Tochter ermordet: In Verdi-Demonstration gerast: Haftstrafe für afghanischen Terroristen

Mutter und Tochter ermordet: In Verdi-Demonstration gerast: Haftstrafe für afghanischen Terroristen

Mutter und Tochter ermordet: In Verdi-Demonstration gerast: Haftstrafe für afghanischen Terroristen

Der Angeklagte Farhad N. wird zu Prozessbeginn von Polizeibeamten in den Prozesssaal geführt. Farhad N.: Das Oberlandesgericht München stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe. In Verdi-Demo gerast
Der Angeklagte Farhad N. wird zu Prozessbeginn von Polizeibeamten in den Prozesssaal geführt. Farhad N.: Das Oberlandesgericht München stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe. In Verdi-Demo gerast
Farhad N.: Das Oberlandesgericht München stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Mutter und Tochter ermordet
 

In Verdi-Demonstration gerast: Haftstrafe für afghanischen Terroristen

2025 rast der Afghane Farhad N. mit einem Auto in eine Verdi-Kundgebung in München. Dabei ermordet er zwei Menschen und verletzt Dutzende. Das Oberlandesgericht München verurteilt den abgelehnten Asylbewerber nun zu lebenslanger Haft.
Anzeige

MÜNCHEN. Das Oberlandesgericht München hat einen Afghanen, der im vergangenen Jahr mit einem Auto in eine Verdi-Demo in München gerast ist und mehrere Menschen ermordet und verletzt hatte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes und versuchten Mordes. Zudem stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest.

Der damals 24 Jahre alte Afghane Farhad N. ermordete am 13. Februar 2025 eine Mutter und deren zweijährige Tochter und verletzte 44 weitere Menschen (JF berichtete). Er raste mit einem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi und soll vor der Tat islamistische Posts abgesetzt haben. Nach seiner Tat schrie er „Allahu Akbar“ und gestand, seinen Angriff absichtlich durchgeführt und ein islamistisches Motiv gehabt zu haben. Während seiner Untersuchungshaft randalierte er in der Justizvollzugsanstalt und drohte den Bediensteten, die er als Ungläubige bezeichnete, mit dem Tod.


Bei einer lebenslangen Haft kommt der Verurteilte für eine unbefristete Zeit ins Gefängnis. Es ist jedoch möglich, dass nach 15 Jahren eine Entlassung auf Bewährung geprüft wird.

Terrorist kam als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling

Bereits kurz nach dem Anschlag kam heraus, dass der Afghane 2001 in Kabul geboren wurde und 2016 als unbegleiteter Minderjähriger über Italien nach Deutschland kam.

Der Asylantrag des Afghanen war im September 2017 abgelehnt worden. Dagegen klagte er zwar, aber das Verwaltungsgericht München stufte 2020 seine Verfolgungsgeschichte als erfunden ein. Es wäre jedoch nicht möglich gewesen, ihn abzuschieben. Er erhielt einen Duldungsstatus.

Terroranschlag sorgte für bundesweite Debatte

Der Terroranschlag auf die Demonstration sorgte bundesweit für Debatten. Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete die Tat als furchtbar. „Wenn es sich um einen Anschlag gehandelt haben sollte, müssen wir mit allen Mitteln der Justiz konsequent gegen mögliche Täter vorgehen.“ Bei X formulierte Scholz, der Täter müsse „die volle Härte des Rechtsstaats spüren“.

Mit einer Spende unabhängigen Journalismus unterstützen.

AfD-Chefin Alice Weidel drückte den Opfern und Angehörigen über X ihre Anteilnahme aus und schrieb: „Soll das immer so weitergehen? Migrationswende jetzt!“ Der damalige CDU-Kanzlerkandidat und heutige Bundeskanzler Friedrich Merz versprach derweil, man werde Recht und Ordnung „konsequent durchsetzen“. Jeder müsse sich hierzulande wieder sicher fühlen. „Es muss sich etwas ändern in Deutschland.“ (mas)

Farhad N.: Das Oberlandesgericht München stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles