ITZEHOE. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat bestätigt, wegen einer Anzeige der Schauspielerin Collien Fernandes aus dem November 2024 erneut zu ermitteln. „Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat nach den Medienveröffentlichungen die Ermittlungen wegen Paragraph 202a Strafgesetzbuch gegen unbekannt wieder aufgenommen“, sagte ein Sprecher der Behörde der Bild-Zeitung.
Die Behörde hatte das Verfahren zuvor im Juni 2025 eingestellt, da Fernandes auf ein Schreiben der Ermittler mit der Bitte um mehr Informationen nicht reagiert hatte (JF berichtete). Die Moderatorin hatte das bestritten: „Ich ging davon aus, dass eine Polizeibehörde aus Schleswig-Holstein sich bei mir melden wird. Dies ist jedoch nicht geschehen“, sagte sie dem Tagesspiegel.
Hintergrund sind Medienberichte
Das wiederum wiesen die Ermittler strikt zurück. „Für uns reichte das in Berlin von der mutmaßlichen Geschädigten nicht aus, deswegen haben wir die Kriminalpolizei beauftragt, weitere Unterlagen anzufordern. Eine Antwort hierauf erfolgte jedoch nicht“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow.
In Paragraph 202a heißt es nun: „Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Laut Bild-Zeitung wird auch geprüft, ob weitere Straftatbestände in Frage kommen.
Hintergrund ist die Berichterstattung des Spiegel, in der der Eindruck erweckt wurde, Fernandes‘ Ex-Mann Christian Ulmen habe mit Künstlicher Intelligenz erstellte Deepfake-Pornos von ihr unter falschen Namen an diverse Männer verschickt. Fernandes hatte Nius später aber mitgeteilt, dass es um „verschiedene Punkte“ gehe. „Zum einen gibt es Menschen, die Deepnudes von mir online gestellt haben, zum anderen gibt es die pornographischen Videos, die der Täter unter meiner Identität verschickt hat.“
CDU-Politiker fordern Klarnamenpflicht
Obwohl es bisher noch keine öffentlich bekannten Beweise gegen Ulmen gibt und dieser einen Anwalt beauftragt hat, gegen die Berichterstattung des Hamburger Magazins vorzugehen, nutzten zahlreiche Politiker eine von Fernandes in Spanien gestellte Strafanzeige, um Gesetzesverschärfungen zu fordern.
Der Fall Fernandes zeige, „wie dringend wir beim Schutz vor Deepfakes und Identitätsklau endlich vorankommen müssen“, sagte etwa Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Eine Klarnamenpflicht sei notwendig. Auch Merz sprach sich für eine solche Regelung aus.
Unterstützung bekam er dabei vom Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU). Internetprovider sollten ermutigt werden, für ihre Dienste Klarnamen einzufordern, schlug Krings vor. „Wenn Internetnutzer mit offenem Visier auftreten, ist das die wirksamste Möglichkeit, Hass und Hetze einzudämmen und zugleich die Meinungsfreiheit ohne Abstriche zu erhalten.“ Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte der Forderung allerdings eine Absage erteilt. Auch AfD, Linkspartei und Grüne lehnen eine Klarnamenpflicht ab.
Verstieß Fernandes gegen das Versammlungsgesetz?
Hubig hatte allerdings unmittelbar nach den ersten Berichten über die Strafanzeige von Fernandes angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich auch mit der von KI erstellten pornographischen Bilden beschäftigen soll. Öffentlich ist er allerdings noch nicht. Allerdings wiesen renommierte Rechtsexperten bereits darauf hin, dass das Versenden von derartigem Material bereits jetzt unter Strafe steht.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Hamburger Polizei kein Ermittlungsverfahren gegen Fernandes einleiten wird. Die Schauspielerin hatte auf einer Demonstration am Donnerstag aus Angst wegen angeblicher Morddrohungen eine schussichere Weste getragen, was gegen das Versammlungsgesetz verstoßen könnte.
Kein Ermittlungsverfahren eingeleitet
Dort heißt es in Paragraph 17a: „Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.“
Zu einem Ermittlungsverfahren wird es allerdings nicht kommen. „Die Polizei Hamburg weist – nach Abstimmung auch mit der Staatsanwaltschaft Hamburg – darauf hin, dass keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Schutzbewaffnung im Sinne des Versammlungsrechts vorliegen“, teilte eine Sprecherin der Behörde der JUNGEN FREIHEIT mit. „Nach der gemeinsamen Bewertung war die Weste erkennbar nicht dazu bestimmt, Vollstreckungsmaßnahmen der Polizei Hamburg oder anderer Träger von Hoheitsbefugnissen abzuwehren.“ (ho)





