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Fernandes-Vorwürfe: Jetzt verklagt Christian Ulmen den „Spiegel“

Fernandes-Vorwürfe: Jetzt verklagt Christian Ulmen den „Spiegel“

Fernandes-Vorwürfe: Jetzt verklagt Christian Ulmen den „Spiegel“

Christian Ulmen wehrt sich nicht gegen alle Vorwürfe, die Collien Fernandes im „Spiegel“ erhoben hat.
Christian Ulmen wehrt sich nicht gegen alle Vorwürfe, die Collien Fernandes im „Spiegel“ erhoben hat.
Christian Ulmen wehrt sich nicht gegen alle Vorwürfe, die Collien Fernandes im „Spiegel“ erhoben hat. Foto: IMAGO / Berlinfoto
Fernandes-Vorwürfe
 

Jetzt verklagt Christian Ulmen den „Spiegel“

Gegen die im „Spiegel“ erhobenen Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes wehrt sich Christian Ulmen nun juristisch. Er hat Unterlassungserklärungen gegen das Magazin beantragt – in einem zentralen Punkt allerdings nicht.
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HAMBURG. Der Schauspieler Christian Ulmen hat über die Kanzlei Schertz Bergmann vor dem Landgericht Hamburg Unterlassungsanträge gegen das Magazin Der Spiegel eingereicht. Das berichtet das renommierte Juristen-Portal LTO. Der Schauspieler möchte, dass das Gericht eine entsprechende einstweilige Verfügung erlässt.

Dabei geht es um die Titelgeschichte „Du hast mich virtuell vergewaltigt“, die das Blatt vor zwei Wochen veröffentlichte und die eine Empörungswelle durch Deutschland gespült hat. Im Zuge der Vorwürfe, die Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann dort erhoben hatte, sollen nun diverse Gesetzesverschärfungen und sogar die Klarnamenpflicht im Internet eingeführt werden.

Diese drei Punkte greift Ulmen an

Laut LTO geht es in der Antragsschrift um drei Punkte, die dem Spiegel verboten werden sollen. Demnach hätten die Journalisten zum einen den falschen Verdacht erweckt, Ulmen habe Deepfake-Videos von seiner damaligen Frau hergestellt und verbreitet.

Zweitens sei es falsch, dass, Ulmen gegenüber Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen sowie sie schwer bedroht habe.

Drittens habe der Spiegel eine Falschaussage zur Ladung und Absage eines Gerichtstermins auf Mallorca verbreitet. Ulmen hatte bereits vorige Woche über seine Anwälte einige Behauptungen zurückgewiesen und Fernandes Vorwürfe gemacht (die JF berichtete).

Kein Unterlassungsantrag gegen den Hauptvorwurf

Bemerkenswert: Gegen einen weiteren Kernvorwurf, dass Ulmen Fake-Accounts im Namen seiner Ex-Frau erstellt haben soll, geht er nicht vor. Damit soll der 50jährige dutzende Männer angeschrieben haben. Mit rund 30 davon habe er, so Fernandes in der Spiegel-Geschichte, Chats geführt, bei denen er auch pornografisches Material von Colliens verschickt habe. Zum Teil soll er über eine KI-generierte Stimme auch Telefonsex mit den Männern gehabt haben.

Interessant ist auch, dass Ulmen gegen die Deep-Fake-Vorwürfe vorgeht. Denn seine Anwaltskanzlei hatte noch am Freitag erklärt, der Spiegel habe diese „überhaupt nicht erhoben“. Tatsächlich ist das in Folgeberichten anderer Medien aufgetaucht. Vor allem die ARD hatte das wiederholt behauptet.

Den Widerspruch versucht LTO damit zu erklären, dass „ein ‚Vorwurf‘ etwas anderes als der nun angegriffene ‚Verdacht‘“ sei. Dennoch habe die Formulierung „überhaupt nicht erhoben“ darauf hingedeutet, dass „der Spiegel nicht rechtlich wegen eines Deep-Fake-Verdachts in Anspruch genommen werden sollte“. Auf eine entsprechende Anfrage habe die Kanzlei Schertz Bergmann nicht geantwortet.

Entscheidung eventuell in zwei Wochen

LTO analysiert den Spiegel-Bericht so: „Allerdings ist der Artikel so aufgebaut, dass sich aus dem Kontext beim Lesen durchaus der Verdacht ergeben kann, dass Deep-Fake-Videos durch Ulmen verbreitet wurden bzw. Ulmen dies gegenüber seiner Ex-Frau gestand.“

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Das Magazin wird nun Ulmens Anträge erwidern. Danach könnte es binnen zwei Wochen eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg geben. (fh)

Christian Ulmen wehrt sich nicht gegen alle Vorwürfe, die Collien Fernandes im „Spiegel“ erhoben hat. Foto: IMAGO / Berlinfoto
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