ITZEHOE. Der Fall bewegt seit Tagen Deutschland. Gibt es nun die große Wende bei den Vorwürfen der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen? Wie die ARD-Hauptstadt-Korrespondentin Iris Sayram auf X berichtet, habe die Staatsanwaltschaft Itzehoe eine Anzeige der 44jährigen bearbeitet, dann aber eingestellt.
Die Ermittler haben demnach von der mutmaßlich Geschädigten weitere Unterlagen erbeten. Fernandes habe das aber unterlassen. „Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig eingestellt, weil es keine Ermittlungsansätze gegeben habe“, schreibt die „Tagesschau“-Journalistin. Und sie zieht den Schluss: „An fehlenden Gesetzen scheint das nicht gelegen zu haben.“
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft in Itzehoe sei dort eine Anzeige der Geschädigten bearbeitet worden. Es seien weitere Unterlagen erbeten worden. Das sei unterblieben. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig eingestellt, weil es keine Ermittlungsansätze… https://t.co/zawuh1iIjF
— Iris Sayram (@irisma8) March 23, 2026
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat aufgrund der Anschuldigungen gegen Ulmen Verschärfungen im Strafgesetzbuch angekündigt und offenbar rasend schnell ausgearbeitet. Nicht nur der geltende Paragraph 184k solle ausgeweitet, sondern auch zwei neue Paragrafen eingeführt werden. Deepfakes und digitale sexuelle Gewalt sollen demnach unter Strafe gestellt werden.
Fernandes klagt nun in Spanien
Inzwischen hat Fernandes Anzeige auch in Spanien erstattet, weil das Paar dort lebte – und weil die Gesetze gegen digitale, sexualisierte Gewalt dort bisher deutlich schärfer sind als in Deutschland. Collien Fernandes wirft Ulmen vor, sie über Jahre „digital vergewaltigt“ zu haben.
Ihren Schilderungen zufolge soll ihr Ex-Mann unter falschen Profilen ihre Identität benutzt, in ihrem Namen sexualisierte Chats mit Männern geführt und pornografische bzw. täuschend echt wirkende intime Inhalte verbreitet haben. Ulmen soll demnach Deepfakes bzw. KI-generierte Pornos erstellt haben.

Laut Medienberichten hat sie in Spanien Anzeige wegen Identitätsdiebstahls, schwerer Bedrohung und weiterer Delikte erstattet . Ulmens Anwalt weist die Darstellung als unwahr bzw. einseitig zurück und hat rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung angekündigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Noch hat die Staatsanwaltschaft in Spanien nicht entschieden, ob sie den Fall zur Anklage bringen will. (fh)






