POTSDAM. Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) hat den Einsatz von Fake-Profilen durch den Landesverfassungsschutz verteidigt. Im Landtag wies der Sozialdemokrat Forderungen der AfD zurück, sämtliche verdeckten Profile in sozialen Netzwerken zu löschen und deren Nutzung zu untersagen.
Nach Angaben der Landesregierung betreibt der brandenburgische Verfassungsschutz 287 solcher Accounts. Über diese Zahl hatte die JUNGE FREIHEIT im Mai 2025 auf Grundlage einer Kleinen Anfrage berichtet. Damals hatte die Landesregierung zunächst unter Verweis auf das „Staatswohl“ die vollständige Beantwortung verweigert und die Zahlen erst nach weiterem parlamentarischem Druck nachgeliefert.
Die verdeckten Profile werden demnach genutzt, um sich unter falschem Namen in sozialen Netzwerken wie X oder Facebook zu bewegen und Zugang zu geschlossenen oder konspirativen Gruppen zu erhalten. Mitarbeiter dürfen dabei auch selbst radikale Äußerungen tätigen, um nicht aufzufallen. Straftaten seien jedoch untersagt, betonte Wilke im Parlament. Rechtsgrundlage sei das brandenburgische Verfassungsschutzgesetz.
AfD warnt vor „Diffamierung der Opposition“
„Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“, sagte Innenminister Wilke nun am Donnerstag im Brandenburger Landtag. In der Vergangenheit hätten Sicherheitsbehörden durch derartige Maßnahmen Gewalttaten verhindern können. Als Beispiel nannte er einen geplanten Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen. Ein jugendlicher Islamist aus Brandenburg sei 2024 verurteilt worden.
Die AfD-Innenpolitikerin Lena Kotré warf dem Verfassungsschutz hingegen vor, unter Umständen selbst zur Eskalation beizutragen. Es bestehe die Gefahr, daß durch staatliche Fake-Profile Straftaten provoziert oder Debatten gezielt beeinflußt würden. Ziel könne es sein, „die Gefahr von rechts aufzublähen“ und politische Gegner zu diffamieren.

Auch das BSW äußerte Zweifel an der Kontrolle der Maßnahmen. Fraktionschef Niels-Olaf Lüders verwies darauf, daß das Parlamentarische Kontrollgremium des Landtages derzeit nur eingeschränkt besetzt sei. Nach dem Aus der SPD-BSW-Koalition gehören dem Gremium aktuell lediglich je ein Vertreter von SPD und CDU an. Die Mitglieder unterliegen zudem strengen Geheimhaltungspflichten. Damit sei der Einsatz „faktisch der Kontrolle entzogen“, sagte Lüders.
Die Landesregierung hält dem entgegen, daß die verdeckten Online-Ermittlungen gesetzlich geregelt und parlamentarisch überwacht seien. Ein Antrag der AfD mit Unterstützung des BSW, sämtliche Fake-Accounts zu stoppen, fand im Landtag keine Mehrheit. SPD und CDU lehnten ihn ab. (sv)






