BERLIN. Auf einer Koalitionsklausur am übernächsten Wochenende will der Berliner Senat aus CDU und SPD eine Bundesratsinitiative beschließen, um es Geschäftsinhabern zu untersagen, ausschließlich Bargeld anzunehmen. Allein in der Hauptstadt gibt es laut Finanzsenator Stefan Evers (CDU) 80.300 Unternehmen, die sich digitalen Zahlungssystemen verweigern. Das sei nicht transparent und müsse geändert werden.
Berlin will es daher bundesweit zur Pflicht machen, dass Kunden auch per Karte oder mit ihrem Handy bezahlen können. Das Kabinett des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) sieht das als Kampf für „mehr Kundenfreundlichkeit“. Außerdem solle es einen fairen Wettbewerb der Zahlungssysteme geben und Steuerhinterziehung verhindert werden.
Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft und des Bundesrechnungshofs entgehen dem Staat durch Barzahlungen mehr als 15 Milliarden Euro Steuern pro Jahr.
Auch Merz-Regierung will nicht nur Bargeld
Der Wegner-Senat dürfte mit seiner „Bundesratsinitiative Digitale Bezahlung“ bei der Bundesregierung offene Türen einrennen. Denn auch das schwarz-rote Bündnis von Bundeskanzler Friedrich Merz hat in seinen Koalitionsvertrag geschrieben, dass „grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden“ müssen.
Allerdings hat die Bundesregierung das bisher noch nicht umgesetzt. Dort setzt man auf den digitalen Euro, der bereits 2029 von der EU eingeführt werden und das Bargeld weiter marginalisieren soll (die JF berichtete).
Doch damit will sich der Berliner Senat fünf Monate vor den Abgeordnetenhauswahlen nicht zufriedengeben. Entweder im Bürgerlichen Gesetzbuch oder in der Gewerbeordnung müsse es verboten werden, nur Bargeld zu akzeptieren. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner bekräftigte gegenüber dem Tagesspiegel: „Wir wollen eine höhere Kundenfreundlichkeit, mehr Steuereinnahmen – und alle belohnen, die sich auch bisher schon regelgerecht verhalten.“
„Eingriff in die unternehmerische Freiheit“
Auf Widerstand stoßen die Pläne Berlins beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Er nennt das Verbot von „Cash Only“ einen „staatlichen Zwang“ und warnt vor einem Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Vor allem die Gebühren für die Kreditkarten macht die Interessengemeinschaft geltend, die die Unternehmer nicht an die Kunden weitergeben dürfen.

Zusätzliche Kosten könnten insbesondere kleine Betriebe in einer margenschwachen Branche erheblich belasten, hieß es von der Dehoga. Gerade bei Kleinstbeträgen für Kaffee, Bier oder eine Kugel Eis stünden die anfallenden Gebühren in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen. (fh)





