BERLIN. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen. Es gebe „gute Gründe“ dafür, den Straftatbestand zu überprüfen. Bislang gilt das Fahren ohne Fahrschein als Straftat und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Wer eine verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann, muss eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Hubig stellt diese Praxis nun infrage: „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Verfahren belasteten die Justiz erheblich, Ressourcen fehlten an anderer Stelle.
Schwarzfahrer kosten jährlich 200 Millionen Euro
Im Zuge der geplanten Reform des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt hat, soll daher auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewertet werden.
Unterstützung kommt vom Deutschen Anwaltverein. Dessen Sprecher Swen Walentowski erklärt, der „soziale Nutzen der Strafbarkeit“ sei zweifelhaft, während die Kosten erheblich seien. Nach Angaben des Verbandes entstehen durch Verfahren und Haft jährlich Kosten von 200 Millionen Euro. (rr)




