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Union in der Defensive: So will die SPD jetzt die Parität ins Wahlrecht drücken

Union in der Defensive: So will die SPD jetzt die Parität ins Wahlrecht drücken

Union in der Defensive: So will die SPD jetzt die Parität ins Wahlrecht drücken

Neues Wahlrecht nur mit Geschlechterparität: SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sowie die Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil.
Neues Wahlrecht nur mit Geschlechterparität: SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sowie die Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil.
Neues Wahlrecht nur mit Geschlechterparität: SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sowie die Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil. Foto: IMAGO / Metodi Popow
Union in der Defensive
 

So will die SPD jetzt die Parität ins Wahlrecht drücken

Erneut soll es eine Wahlrechtsreform geben. Denn nicht jeder gewählte Direktkandidat zieht in den Bundestag ein. Doch die SPD will das nur ändern, wenn alle Parteien gleich viele Frauen und Männer aufstellen müssen. Falls nicht, soll die Schuldenbremse fallen.
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BERLIN. Die von CDU/CSU und SPD geplante Wahlrechtsreform könnte in einem handfesten Koalitionsstreit münden. Denn die Sozialdemokraten verlangen, die sogenannte Geschlechterparität einzuführen. Heißt: Jede Partei wird verpflichtet, genauso viele Frauen wie Männer auf ihren Listen zu nominieren.

Parteichefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas hat der Union bereits eine klare Ansage gemacht: „Kommt es zu einem neuen Wahlrecht, dann kann das nur mit Parität verabschiedet werden.“ Tatsächlich steht die hälftige Aufteilung im Koalitionsvertrag – allerdings nur als „Prüfauftrag“.

Dass die Koalition schon wieder ans Wahlrecht rangehen möchte, hat allerdings einen anderen Hintergrund. Durch die Reform von SPD, Grünen und FDP sind bei der vergangenen Bundestagswahl 23 Wahlkreissieger nicht über ihr gewonnenes Direktmandat in den Bundestag eingezogen. Das sind knapp acht Prozent aller mit der Erststimme gewählten Kandidaten. 19 schafften es dann über die Liste, aber vier blieben komplett ausgeschlossen.

Parität oder weg mit der Schuldenbremse

Schon Ende vergangenen Jahres wollten alle drei Partner einen Reformvorschlag vorlegen, um diesen undemokratischen Aspekt im Wahlrecht zu beseitigen. Doch aufgrund der unnachgiebigen Haltung der SPD ist keine Einigung in Sicht. Derzeit haben die Genossen die Zügel sogar noch weiter angezogen.

Denn sie erklärten gegenüber der Union, nur dann auf die Parität zu verzichten, wenn diese dabei mitmacht, die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz zu streichen. Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit nötig, die nur mit Grünen und Teilen der Linken im Bundestag zu erreichen wäre.

In der CDU gibt es indes gewichtige Stimmen, die ebenfalls eine Parität verlangen. Funktionärinnen um Familienministerin Karin Prien hatten sich die Forderung von SPD, Linken und Grünen bereits im Februar zu eigen gemacht (die JF berichtete).

Bisher haben die Landesverfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen die dort bereits von den Regierungen ins Wahlrecht geschriebene hälftige Aufteilung der Listenplätze zwischen Frauen und Männern gekippt. Die höchsten Richter sahen jeweils das Demokratieprinzip sowohl bei den Kandidaten als auch bei den internen Wahlprozessen der Parteien verletzt.

Neues Wahlrecht soll ins Grundgesetz

Unter Staats- und Verfassungsrechtlern gilt es als wahrscheinlich, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Zwangsquote kippen würde. Um Karlsruhe von vornherein auszuschalten, will die SPD das Grundgesetz ändern und die gleichen Männer-Frauen-Anteile dort verankern. Denn, so die Logik: Was im Grundgesetz steht, kann nicht mehr verfassungswidrig sein.

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Gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung wies die CSU das jedoch zurück. Der Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte: „Selbst, wenn wir sie ins Grundgesetz schreiben würden, stellte sie einen erheblichen Eingriff in die Organisationsfreiheit der Parteien und die Wahlfreiheit der Bürger dar.“ Als Ausschlusskriterium nannte er auch die Unvereinbarkeitsbeschlüsse der Union: „Dazu brauchte es die Stimmen der AfD oder der Linken.“

Ob es nun in dieser Legislaturperiode noch eine Wahlrechtsreform gibt, ließ er offen. Das Thema ist aus den Arbeitsgruppen inzwischen in den Koalitionsausschuss verschoben worden – dort, wo alle zwischen den Regierungspartnern schwer lösbaren Fälle landen. (fh)

Neues Wahlrecht nur mit Geschlechterparität: SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sowie die Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil. Foto: IMAGO / Metodi Popow
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