Öffentlichkeit schätzt man hier eigentlich nicht. Diskret unter sich bleiben, in Ruhe sich austauschen, wo es doch auf der anderen Seite des Platzes laut und zuweilen hektisch zugeht. Daß nun die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG) wieder einmal Gegenstand medialer Berichterstattung geworden ist, widerspricht der Intention dieses exklusiven Klubs. Der hat seine Räume im ehemaligen Reichstagspräsidentenpalais, direkt gegenüber von Paul Wallots Reichstag.
Das historische Palais, mittlerweile angeschlossen an das Jakob-Kaiser-Haus des Bundestags, lag zu den unseligen Teilungszeiten direkt an der Mauer – im Ostteil Berlins; während der heutige „Plenarbereich“ Reichstag zu Berlin-West gehörte. Wo heute Dienstlimousinen parken und die Distanz mit ein paar Schritten zu überwinden ist, galt vor 37 Jahren noch der Schießbefehl der DDR-Grenzer.
Die DPG will Parteigrenzen überwinden – eigentlich
Die DPG indes wurde schon 1949 in Bonn gegründet, um Grenzen zu überwinden, die der Partei- und Fraktionszugehörigkeit nämlich. Hoch ist zwar die Hürde, um hineinzukommen. Dazu muß man nämlich schon Mitglied sein – im Bundestag. Doch selbst nach dem Ende eines Mandats und dem Ausscheiden aus dem Parlament bleibt man Mitglied des Klubs.
In dem können Frau und Herr Volksvertreter nicht nur exklusiv zu Mittag speisen, sondern auch diskret Gesprächspartner treffen und bewirten. Dafür muß man einen Mitgliedsbeitrag im mittleren dreistelligen Bereich leisten, doch auch der Steuerzahler legt was drauf. Aktuell sind es laut Haushalt dieses Jahr 2,7 Millionen Euro: „Förderung von Einrichtungen für parlamentarische Zwecke“. Außerdem darf die DPG das dem Bund gehörende Palais mit seinen prachtvollen Kronleuchtern, Marmor und Kassettendecken unentgeltlich nutzen.

Fünf AfD-Abgeordnete wurden abgelehnt, 40 vertröstet
Nun aber sind zu den formalen Hürden vor den Türen des erlauchten Klubs noch neue hinzugekommen. Wie zuerst die Bild-Zeitung berichtete, sind von den neuen MdB, die zu Beginn der Legislaturperiode nach der Bundestagswahl im Februar 2025 in den Bundestag einzogen, nicht alle, die es wünschten, in die Gesellschaft aufgenommen worden. Betroffen von der Entscheidung des neuen Vorstands unter dem neuen DPG-Chef Armin Laschet (CDU) ist nur eine Fraktion: die – welch Überraschung – AfD.
Fünf Anträge wurden abgelehnt, 40 noch offiziell nicht entschieden, schrieb die Bild. Dieselbe Anzahl wurde inoffiziell auch der JUNGEN FREIHEIT gegenüber bestätigt. Ein betroffener Abgeordneter bemerkte, es sei ihm auf Nachfrage mitgeteilt worden, sein Antrag sei weder angenommen noch abgelehnt worden, sondern liege auf Eis. 34 AfD-Bundestagsabgeordnete wurden aufgenommen.
Noch brisanter ist der Rauswurf einer AfD-Politikerin
Um zu prüfen, ob Parlamentarier aufgrund einer möglicherweise verfassungsschutzrelevanten Einstufung aus der DPG ferngehalten werden können, hat der Vorstand der Bild zufolge ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das Ende vergangenen Jahres vorlag. Kostenpunkt: mehr als 76.000 Euro. Ob diese Summe aus dem Haushalt der DPG – und damit anteilig auch vom Steuerzahler – beglichen wird oder mittels einer gesonderten Umlage der Mitglieder, wollte der Klub auf Anfrage der JF nicht verraten. Man bitte um Verständnis, „daß wir uns über gesellschaftliche Interna der DPG auch in Bezug auf die finanzielle Mittelherkunft und -verwendung nicht öffentlich äußern“, antwortete der Geschäftsführer. Pikant: Die beauftragte Großkanzlei Redeker und Partner ist dieselbe, die auch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rechtsstreit mit der AfD vertritt.
Noch brisanter ist ein anderes Novum: der Rauswurf eines Mitglieds. Bereits 2024 war die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy per Vorstandsbeschluß aus der DPG ausgeschlossen worden. Begründet wurde dies mit ihrer Teilnahme an dem schlagzeilenträchigen „Potsdamer Treffen“. Unabhängig von der Frage, ob sich die Politikerin und ehemalige Spitzenmanagerin „einzelne auf der Veranstaltung geäußerte Thesen zu eigen gemacht“ habe oder nicht, sei allein durch ihre Teilnahme und das „Fehlen einer freiwilligen Distanzierung“ davon „das Ansehen der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in grober Weise beschädigt“ worden, heißt es zur Begründung und mit Verweis auf die gegen das Treffen gerichteten Großdemonstrationen und die umfangreiche Berichterstattung.
Begründung ist „völlig abwegig“
Daß sich diese im Nachklapp als teilweise unwahr herausgestellt hat, spielt offenbar keine Rolle. Huy hat Klage beim Landgericht eingereicht, nachdem eine Mitgliederversammlung ihren Rausschmiß bestätigt hatte. Die Begründung hält sie für „völlig abwegig“, sagte sie der JUNGEN FREIHEIT. In keiner Weise habe sie gegen die Satzung der DPG verstoßen.
Nicht zum ersten Mal muß sich das Gericht mit Interna der Gesellschaft befassen. 2022 hatte man den Abgeordneten Malte Kaufmann (AfD) nicht zur Kandidatur für den Vorstand zugelassen. Dies sei von der Geschäftsordnung der Gesellschaft nicht gedeckt, beschwerte sich die AfD und klagte. Das Gericht sah das auch so und kassierte die Wahl. Bei der Neuwahl durfte der AfD-Kandidat antreten, erhielt aber nicht genug Stimmen.
In der AfD-Bundestagsfraktion hält man sich zur Zeit offenbar weitere rechtliche Schritte gegen die Nicht-Aufnahme einiger ihrer Abgeordneten offen. Aus dem „parlamentarischen Stammtisch“, wie Carlo Schmid (SPD), einer der Väter des Grundgesetzes, die DPG einmal nannte, ist nun ein Zankapfel geworden.






