POTSDAM. Die AfD Brandenburg hat rechtliche Schritte gegen den Ausschluss der Landtagsfraktion vom sogenannten Zukunftstag angekündigt. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Schülerpraktikumsprogramm für Siebtklässler, an dem rund 1.000 Arbeitgeber landesweit beteiligt sind. „Schüler sollen offenbar nur noch politisch gefilterte Einblicke bekommen. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun“, sagte AfD-Landeschef René Springer der JUNGEN FREIHEIT am Dienstag. Auch den Eltern werde hier vor Augen geführt, wofür die im Land regierenden CDU und SPD „wirklich“ stünden, nämlich für „politische Bevormundung“. „Wer Demokratie und Vielfalt predigt, aber die Opposition ausschließt, entlarvt sich selbst.“
Der Bundestagsabgeordnete verwies auf die Ergebnisse der jüngsten „U18-Wahlen“ in Brandenburg. Bei der Simulation der vergangenen Bundestagswahl hatte die AfD unter Schülern das beste Ergebnis mit 35,6 Prozent erreicht. „Gerade bei jungen Menschen zeigt sich der Wunsch nach politischem Wandel deutlich“, betonte Springer. Ein „Zukunftstag“ unter Ausschluss der AfD sei somit „eine Trauerveranstaltung“ und „eine politische Bankrotterklärung“ der rot-schwarzen Landesregierung.
Landesregierung verteidigt den AfD-Ausschluss vom „Zukunftstag“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Landtag, Dennis Hohloch, erklärte zudem, notfalls einen eigenen „Zukunftstag“ durchzuführen. „Unser Inserat wurde zwei Mal hintereinander gelöscht“, beklagte der Abgeordnete gegenüber dem Nordkurier. „Das ist die Art und Weise, wie man mit der Opposition umgeht.“ Auch der BSW-Fraktionschef im Landtag, Niels-Olaf Lüders, kritisierte den Ausschluss. „Das ist Brandmauer-Politik pur, die wir ablehnen“, sagte er der Märkischen Allgemeinen (MAZ). Zugleich habe er „durchaus“ Verständnis für die Entscheidung, „solange der Einstufungsvermerk des Verfassungsschutzes gilt“.
In Brandenburg behandelt der Inlandsgeheimdienst die AfD seit vergangenem Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Damit begründet auch das CDU-geführte Bildungsministerium den Ausschluss der Partei vom Praktikumsprogramm. „In diesem Fall wären Minderjährige ohne pädagogische Begleitung und vergleichende Einordnung unmittelbar einer erwiesen extremistischen Ideologie ausgesetzt gewesen“, äußerte ein Sprecher des Ressorts gegenüber dem Nordkurier.

Auch verwies das Bildungsministerium auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Zuletzt hatte es im Januar die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen, deren Schule ihr ein Pflichtpraktikum bei Springer verboten hatte (JF berichtete). Die Einrichtung berief sich auf den Erlass des damaligen Bildungsministers Steffen Freiberg (SPD), wonach als „gesichert extremistisch“ eingestufte Vereinigungen nicht mit den Zielen und Grundsätzen der Erziehung und Bildung nach dem Landesschulgesetz vereinbar seien. Dies verstoße laut dem Gericht nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. „Die Schülerin kann sich auch nicht auf das Parteienprivileg berufen, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet.“ (kuk)





