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Paragraph 86a: AfD-Politiker muss doch keine Strafe für Asow-Foto zahlen

Paragraph 86a: AfD-Politiker muss doch keine Strafe für Asow-Foto zahlen

Paragraph 86a: AfD-Politiker muss doch keine Strafe für Asow-Foto zahlen

Man sieht den AfD-Politiker Tim Schramm, daneben schwebt ein Handy in der Luft auf dem ein Post über das Asow-Battailon zu sehen ist
Man sieht den AfD-Politiker Tim Schramm, daneben schwebt ein Handy in der Luft auf dem ein Post über das Asow-Battailon zu sehen ist
AfD-Politiker Tim Schramm, X-Post. Foto: Privat / Screenshot
Paragraph 86a
 

AfD-Politiker muss doch keine Strafe für Asow-Foto zahlen

Sieg für Tim Schramm: Das Amtsgericht Wuppertal entscheidet, dass das von ihm verbreitete Foto mit einem Asow-Emblem doch nicht als NS-Symbolik zu bewerten ist. Der AfD-Lokalpolitiker zeigt sich gegenüber der JF erfreut über den Freispruch.
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WUPPERTAL. Der stellvertretende Sprecher der AfD Wuppertal, Tim Schramm, ist vom Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen worden. Das Amtsgericht Wuppertal hob damit am Donnerstag einen zuvor gegen den 23jährigen erlassenen Strafbefehl über 1.200 Euro auf (JF berichtete). Auslöser war ein Beitrag auf der Plattform X, in dem Kämpfer der ukrainischen Asow-Brigade zu sehen waren. Die Staatsanwaltschaft hatte das auf der Uniform eines Kämpfers erkennbare Emblem als strafbar bewertet. Ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist noch offen.

„Ich bin sehr erfreut über den Urteilsspruch und darüber, dass tatsächlich Recht gesprochen worden ist“, sagte Schramm nach der Verhandlung gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Mit dem Urteil sei klargestellt worden, „dass die Symbolik von Asow juristisch in Deutschland unproblematisch ist“. Die Asow-Brigade sei Teil der ukrainischen Nationalgarde und verteidige die Ukraine und Europa. „Dafür kann und will ich auch als AfD-Politiker einstehen. Für die Verteidigung von Heimat, Freiheit und Familie.“

Richterin sieht keine Strafbarkeit

Nach Angaben Schramms räumte die Vorsitzende Richterin zwar ein, der Fall habe „ein Geschmäckle“. Sie habe auch deutlich gemacht, dass sie den politischen Ansichten des Angeklagten nicht nahestehe. Gleichwohl falle der Sachverhalt nicht unter den Straftatbestand. Es handele sich um eine schwierige rechtliche Abwägung, letztlich sei jedoch keine Strafbarkeit gegeben.

Schramm wies zudem die rechtliche Einordnung der Staatsanwaltschaft zurück. Der Vorwurf stütze sich auf die Annahme, bei dem verwendeten Emblem handele es sich um eine Wolfsangel mit nationalsozialistischem Bezug. Das von der Asow-Brigade verwendete Zeichen sei nach deren eigener Darstellung jedoch ein Monogramm aus den Buchstaben „I“ und „N“ für „Idee der Nation“, nicht aber eine Wolfsangel. Einen Bezug zum Nationalsozialismus oder zu historischen Organisationen habe er selbst weder hergestellt noch beabsichtigt.

Auch die Bundeswehr pflegt Kontakte zu Asow

Bereits im Vorfeld hatte Schramm den Strafbefehl als widersprüchlich kritisiert. Vertreter der Asow-Brigade in Deutschland dürften mit ihren Emblemen auftreten, Kontakte zur Bundeswehr pflegen, und Kämpfer der Einheit seien im Mai 2025 auf Einladung der Grünen im Deutschen Bundestag empfangen worden. „Ich bin froh, dass das Bundesministerium der Verteidigung Asow offenbar ähnlich beurteilt wie ich“, sagte Schramm. Die Zusammenarbeit mit der ukrainischen Nationalgarde zeige, dass die Einheit in Deutschland als legitimer militärischer Partner betrachtet werde.

Die Staatsanwaltschaft hatte demgegenüber unter anderem auf Fackelmärsche der Asow-Bewegung verwiesen und darin einen Hinweis auf einen nationalsozialistischen Symbolgehalt gesehen. Schramm entgegnete, dass Fackelmärsche allein keinen strafrechtlich relevanten NS-Bezug begründeten. Vergleichbare militärische Zeremonien existierten auch bei der Bundeswehr, etwa beim Großen Zapfenstreich des Wachbataillons.

Der AfD-Politiker war bereits 2025 bundesweit bekannt geworden, nachdem er öffentlich gemacht hatte, zeitweise auf ukrainischer Seite gegen russische Streitkräfte gekämpft zu haben (JF berichtete). Ihm wurden zwischenzeitlich die Mitgliedsrechte entzogen, zudem wurde ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet. Der Entzug der Mitgliedsrechte wurde später vom Schiedsgericht aufgehoben. (JF)

AfD-Politiker Tim Schramm, X-Post. Foto: Privat / Screenshot
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