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Meinungsfreiheit: AfD-Politiker soll wegen Foto von Asow-Kämpfern Strafe zahlen

Meinungsfreiheit: AfD-Politiker soll wegen Foto von Asow-Kämpfern Strafe zahlen

Meinungsfreiheit: AfD-Politiker soll wegen Foto von Asow-Kämpfern Strafe zahlen

Man sieht den AfD-Politiker Tim Schramm, daneben schwebt ein Handy in der Luft auf dem ein Post über das Asow-Battailon zu sehen ist
Man sieht den AfD-Politiker Tim Schramm, daneben schwebt ein Handy in der Luft auf dem ein Post über das Asow-Battailon zu sehen ist
AfD-Politiker Tim Schramm, X-Post. Foto: Privat / Screenshot
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AfD-Politiker soll wegen Foto von Asow-Kämpfern Strafe zahlen

1.200 Euro Strafe für einen Repost? Ein AfD-Politiker hat eine Anzeige für einen X-Post erhalten. Die Begründung: Das Logo des ukrainischen Asow-Bataillons ist darauf zu sehen. Dabei hatte sich selbst die Bundeswehr einst mit dieser Einheit getroffen.
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WUPPERTAL. Der stellvertretende Sprecher der AfD-Wuppertal, Tim Schramm, hat eine Anzeige wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ erhalten, nachdem er im Dezember 2025 auf X den Post eines anderen Nutzers weiterverbreitet und kommentiert hatte, auf dem Kämpfer der ukrainischen Asow-Brigade abgebildet waren. Einer der Kämpfer trägt dabei das Logo der Nationalgarde auf seiner Jacke – eine schwarze Wolfsangel auf gelbem Grund.

„Bei Veröffentlichung dieses Beitrags“ sei Schramm bewusst gewesen, heißt es in dem Schreiben vom Amtsgericht Wuppertal, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, „dass es sich bei dem Symbol der Wolfsangel um ein Kennzeichen verschiedener nationalsozialistischer Organisationen handelt“, unter anderem der Hitlerjugend und einer SS-Division aus dem Zweiten Weltkrieg. Schramm solle daher eine Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro zahlen.

Grüne luden Asow-Bataillon in Bundestag ein

Das Symbol der Wolfsangel ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Laut einer Broschüre des Bundesamts für Verfassungsschutz ist die Darstellung nur dann strafbar, wenn sie im Kontext einer verbotenen Organisation, etwa des Dritten Reichs oder der im Jahr 1982 verbotenen „Jungen Front“, verwendet wird. Da die Asow-Brigade zur Zeit des Dritten Reichs noch nicht existierte und in Deutschland zudem nicht verboten ist, ist es unklar, inwiefern die Darstellung seines offiziellen Logos strafbar sein soll.

Schramm bezeichnete den Strafbefehl gegenüber der JF als absurd. „Es kann ja nicht wahr sein, dass es in der Bundesrepublik verboten ist, das Emblem einer Einheit zu zeigen, der wir Waffen und Geld schicken, die in Deutschland Rekrutierungsveranstaltungen abhalten darf und die in Deutschland von der Bundeswehr empfangen wird und währenddessen dieses Emblem trägt.“  Schramm verwies auch auf die Tatsache, dass Kämpfer der Asow-Brigade im Mai 2025 auf Initiative der Grünen in den Bundestag eingeladen worden waren.

„Wäre ich bei den Grünen, wäre es nie so weit gekommen“

In seinem X-Post sei er auf den Post eines „Propagandisten aus Russland“ eingegangen und habe nicht einmal ein eigenes Bild gepostet. Es sei unerklärlich, wieso das strafbar sein solle. „Ich bin auch der festen Überzeugung, dass, wäre ich in einer anderen Partei, zum Beispiel bei den Grünen, es nie so weit gekommen wäre“, betonte der AfD-Politiker. Man müsse diese Anzeige wohl als politische Verfolgung betrachten.

Schramm legte gegen die Anzeige Einspruch ein. Der Repost des Fotos habe offensichtlich keinen Bezug zu historischen nationalsozialistischen Organisationen, sondern zu einem gegenwärtigen geopolitischen Geschehen, heißt es im Einspruchsschreiben, das die JF einsehen konnte.

Schramm kämpfte in der Ukraine

Der Originalpost war von einem X-Nutzer mit dem Namen Chay Bowers gepostet worden, der ein Foto eines Asow-Aufmarschs mit den Worten kommentierte, die Ukraine sei „eine größere Bedrohung für Europa als Russland“. Schramm hatte das Bild repostet und wiederum kommentiert: „Hyperstabiles Foto. Wir Deutschen können viel von der ukrainischen Nationalbewegung lernen.“

Schramm war bereits im vergangenen Juni in die Schlagzeilen geraten, nachdem er öffentlich gemacht hatte, zuvor in der Ukraine gegen die russischen Streitkräfte gekämpft zu haben (Lesen Sie hier ein JF-Interview über seine Erfahrungen). Die AfD in Nordrhein-Westfalen versuchte ihm daraufhin die Mitgliedsrechte zu entziehen, ein AfD-Schiedsgericht hob diese Entscheidung im November wieder auf (JF berichtete). (lb)

AfD-Politiker Tim Schramm, X-Post. Foto: Privat / Screenshot
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