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Strafe für Wahlplakat: AfD-Abgeordneter wegen dieses „Hitlergrußes“ verurteilt

Strafe für Wahlplakat: AfD-Abgeordneter wegen dieses „Hitlergrußes“ verurteilt

Strafe für Wahlplakat: AfD-Abgeordneter wegen dieses „Hitlergrußes“ verurteilt

Laut Gericht ein Hitlergruß: Wegen dieses Wahlplakats wurde der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller (rechts) verurteilt.
Laut Gericht ein Hitlergruß: Wegen dieses Wahlplakats wurde der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller (rechts) verurteilt.
Laut Gericht ein Hitlergruß: Wegen dieses Wahlplakats wurde der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller (rechts) verurteilt. Foto: IMAGO / Winfried Mausolf
Strafe für Wahlplakat
 

AfD-Abgeordneter wegen dieses „Hitlergrußes“ verurteilt

Weil eine Linken-Politikerin auf einem AfD-Wahlplakat einen Hitlergruß zu erkennen glaubte, klagte die Staatsanwaltschaft den Brandenburger Landtagsabgeordneten Wilko Möller an. Das Gericht verurteilt ihn nun.
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FRANKFURT (ODER). Wegen eines angeblichen Hitlergrußes auf einem Plakat im Landtagswahlkampf 2024 hat das Landgericht Frankfurt (Oder) den Brandenburger Abgeordneten Wilko Möller zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt. Die Richter folgten damit vollständig dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Möller das Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorwarf.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach einer Anzeige der Linken-Kreisvorsitzenden in Frankfurt (Oder), Anja Kreisel, Anklage erhoben, als sich Möller im Oktober 2025 im Wahlkampf um das Oberbürgermeisteramt der deutsch-polnischen Grenzstadt befand (die JF berichtete). Das Plakat zur Landtagswahl lag da schon gut ein Jahr zurück.

Hitlergruß? Ein Plakat der CDU von 2021 - ohne juristische Folgen.
Ein Plakat der CDU von 2021 – ohne juristische Folgen. Quelle: CDU Datteln

Auf diesem war ein Foto zu sehen, das die AfD bei einem Bild-Dienstleister erwarb, und das eine Familie zeigt. Die Eltern heben dabei ihre Arme so, daß ein Dach über den drei auf einem Sofa sitzenden Kindern entsteht. Der Slogan darüber lautete: „Wir schützen Eure Kinder“. Da der Mann den rechten Arm hebt, soll dahinter ein Hitlergruß stecken.

Hitlergruß durch Spiegeln des Bildes?

Zum Verhängnis wurde dem Abgeordneten Möller, daß er das Bild von einem Grafikdesigner spiegeln ließ. Auf dem Original hatte die Frau den rechten Arm gehoben, der Mann den linken. Allerdings hätte dann die Frau den vermeintlichen Hitlergruß gezeigt. Vorgeworfen wurde Möller auch, daß er die Vorgabe machte, die dargestellten Personen sollten blond sein und die Eltern sollten ihre Kinder sichtbar schützen.

Durch den rechten Arm des Mannes erkannte das Gericht genau wie die Staatsanwaltschaft eine „optische Übereinstimmung mit dem sogenannten Hitlergruß“. Während Möller verurteilt wurde, sprach das Gericht gegen den Willen der Ankläger den Grafikdesigner frei. Die Staatsanwaltschaft hatte auch für ihn eine Geldstrafe gefordert – allerdings eine geringere, in Höhe von 2.800 Euro. Sie warf ihm Anstiftung zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Die Verteidiger hatten dagegen für beide Angeklagten Freispruch gefordert.

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Die CDU im nordrhein-westfälischen Datteln hatte 2021, also drei Jahre, bevor Möller das Bild benutzte, ein sehr ähnliches Motiv gezeigt. Auch hier heben Vater und Mutter ihre Arme so, daß diese ein Dach über den Köpfen von Kindern bilden. Der Mann hebt hier ebenfalls den rechten Arm. Eine Anklage wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole wurde in diesem Fall nicht eingeleitet. (fh)

Laut Gericht ein Hitlergruß: Wegen dieses Wahlplakats wurde der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller (rechts) verurteilt. Foto: IMAGO / Winfried Mausolf
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