BERLIN. 501 abgelehnte Afghanen haben Deutschland auf Aufnahme verklagt. Trotz dieser Klagewelle will die Bundesregierung nicht von widerrufenen Aufnahmezusagen abrücken. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
Viele Afghanen versuchen unter anderem mit Unterstützung der Organisation „Kabul Luftbrücke“, ihre Einreise einzuklagen. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die Aufnahmeprogramme für Afghanen im Mai gestoppt.
Anfang September billigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Praxis der Regierung teilweise. Demnach darf die Bundesregierung Aufnahmezusagen für Afghanen widerrufen, die auf der sogenannten Menschenrechtsliste oder im sogenannten Überbrückungsprogramm geführt werden. Die Menschenrechtsliste umfaßt Afghanen, die nicht als Ortskräfte für Deutschland gearbeitet hatten, nach Einschätzung der damaligen Ampel-Regierung jedoch als Künstler, Journalisten oder Richter besonders gefährdet waren. Das Überbrückungsprogramm wurde 2022 für diese Gruppe aufgelegt. Von den 2.308 in Pakistan lebenden Afghanen mit Aufnahmezusage darf nahezu die Hälfte nicht mehr nach Deutschland einreisen.
In den vergangenen Monaten kamen mehrere hundert Afghanen per Flugzeug aus Pakistan nach Deutschland – zunächst über Linienverbindungen mit Umstieg in Istanbul, im Dezember zudem mit einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug. Maßgeblich ist der rechtliche Unterschied: Erfolgt die Zusage als verbindliche Erklärung nach Paragraph 23 des Aufenthaltsgesetzes statt als unverbindliche Aufnahmebereitschaft nach Paragraph 22, haben Klagen Aussicht auf Erfolg.
Die Linksfraktion fordert indes, allen klagenden Afghanen die Einreise zu gestatten. Ihre fluchtpolitische Sprecherin Clara Bünger bezeichnete es als „schäbig“, daß Betroffene ihre Aufnahme einklagen müßten. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen seien „jetzt schnell und unkompliziert umzusetzen“. Mit Blick auf neue Strafgesetze der Taliban, die unter anderem die Todesstrafe für ein abweichendes Islamverständnis vorsähen, warnte Bünger vor einer erheblichen Gefährdung politisch aktiver Oppositioneller. „Ich kann nicht glauben, daß die Regierung diese Menschen, denen eine Aufnahme fest zugesagt worden war, den Taliban zum Fraß vorwerfen will“, sagte sie. (rr)





