HAMBURG. Die Grünen haben über Jahre hinweg die Bezüge ihrer Parteiführung nicht korrekt angegeben und sind damit nun aufgeflogen. Nach einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung muss der Hamburger Landesverband 130.000 Euro an Sozialabgaben nachzahlen. Das geht aus internen Parteidokumenten hervor.
Im Zentrum stehen die Landesvorsitzenden Selina Storm und Leon Alam sowie ihre Vorgängerin Maryam Blumenthal, die den Landesverband von 2021 bis 2025 geführt hat.
Ihre Vergütungen wurden lange Zeit als „Aufwandsentschädigungen“ verbucht. Die Rentenversicherung stuft diese Zahlungen laut Bild-Zeitung nun jedoch rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2025 als reguläre Gehälter ein – mit allen entsprechenden Abgabenpflichten. Bereits Ende 2022 war absehbar, dass die gezahlten Summen kaum noch als bloße Aufwandsentschädigung durchgehen konnten. Damals wurde die Vergütung der damaligen Parteichefin Blumenthal auf 4.281 Euro brutto angehoben. Die heutige Doppelspitze erhält jeweils 3567,50 Euro brutto monatlich. Damit bewegen sich die Zahlungen im Bereich regulärer Einkommen.
Grüne hätten sich ans Gesetz gehalten
Die nachträgliche Einstufung als Gehalt bedeutet im Klartext: Die Beträge wurden zuvor offenbar falsch deklariert, Sozialabgaben nicht in voller Höhe entrichtet. Für die betroffenen Vorstandsmitglieder könnten sich daraus sogar nachträgliche Rentenansprüche ergeben.
Die Grünen weisen die Vorwürfe zurück. Man habe sich „zu jeder Zeit an Recht und Gesetz gehalten“, erklärte der Landesverband. Frühere Prüfungen der Rentenversicherung hätten die Praxis bestätigt, erst eine veränderte Rechtsprechung habe nun zu einer anderen Bewertung geführt. Zudem sei die Handhabung 2023 durch ein externes Gutachten abgesichert worden.
Intern sorgt der Vorgang dennoch für Unruhe. Parteimitglieder fordern, die Nachzahlung nicht allein vom Landesverband tragen zu lassen, sondern anteilig auf aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder umzulegen. Juristisch möglich sei allerdings nur eine Rückforderung für die vergangenen drei Monate – diese sei bereits erfolgt. (rr)






