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Bundeswehr: „Erinnert an DDR-Zeiten“: Heftige Kritik an neuer Wehrdienstregel

Bundeswehr: „Erinnert an DDR-Zeiten“: Heftige Kritik an neuer Wehrdienstregel

Bundeswehr: „Erinnert an DDR-Zeiten“: Heftige Kritik an neuer Wehrdienstregel

Wehrdienst. Ein Rekrut der Bundeswehr: Bald soll die Musterung von Hunderttausenden jungen Männern beginnen
Wehrdienst. Ein Rekrut der Bundeswehr: Bald soll die Musterung von Hunderttausenden jungen Männern beginnen
Wer länger ins Ausland will, soll die Bundeswehr um Erlaubnis bitten. Über die entsprechende Wehrdienst-Regel wird in Deutschland heftig diskutiert. Symbolbild: picture alliance / Ulrich Baumgarten
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„Erinnert an DDR-Zeiten“: Heftige Kritik an neuer Wehrdienstregel

Eine neue Regelung zur Genehmigungspflicht für längere Auslandsreisen für 17- bis 45jährige Männer sorgt für Chaos. Während die SPD bestreitet, dass es eine solche Pflicht überhaupt gibt, verteidigt die Union sie ausdrücklich. Die Opposition übt heftige Kritik.
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BERLIN. Die Kritik an der neuen Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von Männern zwischen 17 und 45 Jahren (die JF berichtete) reißt nicht ab. Während die Bundesregierung und Teile der Koalition die Regel herunterspielen, werfen Oppositionspolitiker ihr vor, eine spätere Wehrpflicht vorzubereiten. Auslöser der Debatte ist eine Vorschrift im neuen Wehrdienstgesetz, wonach Männer im wehrfähigen Alter Auslandsaufenthalte von der Bundeswehr grundsätzlich genehmigen lassen müssen.

Das Verteidigungsministerium bestätigte die Regel und begründete sie damit, dass man im Ernstfall wissen müsse, wer sich länger im Ausland aufhalte.

Innerhalb der SPD wird die praktische Bedeutung der Vorschrift jedoch bestritten. Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Johannes Fechner, erklärte, eine solche Pflicht bestehe derzeit nicht: „Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen.“ Auch sein Fraktionskollege Christoph Schmid betonte, der Passus habe „keinerlei Umsetzungsrelevanz“.

Union verteidigt Regel

Die Union verteidigt die Regel dagegen ausdrücklich. Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl, wies die Kritik zurück. „Es ist nicht so dramatisch, wie teilweise dargestellt“, sagte er. Die Vorschrift sei Teil der sicherheitspolitischen Vorsorge. Mit dem Gesetz habe man „an verschiedenen Stellen Vorsorge für den Fall getroffen, dass wir zu einer Wehrpflicht zurückkehren“.

Scharfe Kritik kommt von der Opposition. Die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sprach von einem „handwerklich schlechten Gesetzentwurf“, der „mehr Bürokratie und weniger Akzeptanz“ schaffe. Die Regel müsse korrigiert werden.

Scharfe Kritik der Opposition

Noch deutlicher äußerte sich Sahra Wagenknecht. „Diese unglaubliche Regel zeigt, dass die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht längst beschlossene Sache in der Regierung ist“, schrieb sie auf X. Die Vorschrift erinnere „an DDR- und Mauerzeiten“ und habe „mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung nichts zu tun“.

Auch aus der AfD kommt Ablehnung. Der verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion, Jan Nolte, erklärte: „Die Genehmigungspflicht […] muss natürlich weg. Im Frieden lässt sich das in keiner Weise rechtfertigen.“ Niemand müsse den Staat „vorher um Erlaubnis fragen“, um ins Ausland zu reisen.

Unklar bleibt derweil, welche praktischen Folgen die Vorschrift haben wird. Das Verteidigungsministerium kündigte an, die Regel durch Verwaltungsvorschriften zu konkretisieren. Demnach soll die Genehmigung grundsätzlich als erteilt gelten, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. (rr)

Wer länger ins Ausland will, soll die Bundeswehr um Erlaubnis bitten. Über die entsprechende Wehrdienst-Regel wird in Deutschland heftig diskutiert. Symbolbild: picture alliance / Ulrich Baumgarten
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