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Linksextremismus: Bundesgerichtshof bestätigt: Lina E. muß in Haft

Linksextremismus: Bundesgerichtshof bestätigt: Lina E. muß in Haft

Linksextremismus: Bundesgerichtshof bestätigt: Lina E. muß in Haft

Free Lina E. fordern Sympathisanten vor dem Bundesgerichtshof
Free Lina E. fordern Sympathisanten vor dem Bundesgerichtshof
Vor dem Bundesgerichtshof demonstrierten Sympathisanten der Linksextremistin Lina E. Foto: picture alliance, dpa, Uli Deck
Linksextremismus
 

Bundesgerichtshof bestätigt: Lina E. muß in Haft

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt das Urteil gegen die Hammerbande. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig und die Linksextremistin Lina E. muß in Haft.
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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat die mehrjährige Haftstrafe gegen die Linksextremistin Lina E. wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden bleibt damit weitgehend bestehen genauso wie die Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung hatten Revision eingelegt, jedoch wurden keine Rechtsfehler festgestellt.

Lina E. wurde bereits 2023 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie soll mit Mitangeklagten zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Mitglieder der rechten Szene verübt haben. Während des Revisionsverfahrens wurde das Urteil nur auf Rechtsfehler geprüft, ohne neue Beweise oder Zeugenaussagen.

Free Lina E.“-Proteste drohen

Die Angeklagte war zur Urteilsverkündung nicht anwesend und befindet sich derzeit auf freiem Fuß, da ihr Haftbefehl 2023 unter Auflagen ausgesetzt wurde. Trotz der verhängten Strafe konnte sie nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft zunächst frei bleiben. Nun muß berechnet werden, wie lange sie noch in Haft muß, wobei die bereits verbüßte Untersuchungshaft angerechnet wird. Die Linksextremistin hatte zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen, weil die Bundesanwaltschaft und die Haftrichter befürchteten, sie könnte in den Untergrund abtauchen.

Lina E. darf ihren in der Akte vermerkten Wohnsitz nur mit Zustimmung des Gerichts wechseln und soll nach ihrem Reisepaß auch den Personalausweis abgeben. Außerdem muß sie sich nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. In der Vergangenheit war es etwas nach dem Urteil gegen Lina E. zu Aussschreitungen in Leipzig gekommen. Lina E. wurde als die Strippenzieherin hinter der sogenannten Hammerbande angesehen. (mp)

Vor dem Bundesgerichtshof demonstrierten Sympathisanten der Linksextremistin Lina E. Foto: picture alliance, dpa, Uli Deck
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