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Wahlkampf-Panne: Habecks schwerer Patzer könnte sehr teuer werden

Wahlkampf-Panne: Habecks schwerer Patzer könnte sehr teuer werden

Wahlkampf-Panne: Habecks schwerer Patzer könnte sehr teuer werden

Wußte nicht, daß man ein Impressum angeben muß: Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck.
Wußte nicht, daß man ein Impressum angeben muß: Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck.
Wußte nicht, daß man ein Impressum angeben muß: Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck. Foto: picture alliance/dts-agentur
Wahlkampf-Panne
 

Habecks schwerer Patzer könnte sehr teuer werden

Habeck führt „Küchentischgespräche“ und verbreitet die Videos auf YouTube. Allerdings unterläuft ihm dabei ein peinlicher Anfängerfehler. Die Medienaufsicht ist eingeschaltet.
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BERLIN. Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat die Medienanstalten Berlin-Brandenburg und Hamburg/Schleswig-Holstein auf einen eklatanten Rechtsverstoß des Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck hingewiesen. Dem YouTube-Kanal, auf dem der Wirtschaftsminister auch das erste Video seiner „Küchentischgespräche“ mit mutmaßlich normalen Bürgern verbreitet, fehlte mehr als drei Wochen das Impressum.

Der Verstoß gegen die Impressumspflicht ist üblicherweise bußgeldpflichtig. Darauf drohen bis zu 50.000 Euro Strafe. „Hierbei handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die selbst 15jährige Influencer zu berücksichtigen in der Lage sind, mithin um Herausforderungen, denen man sich gewachsen zeigen sollte, wenn man sich für befähigt hält, Bundeskanzler werden zu wollen“, schreibt Steinhöfel an die Medienanstalten, denen die Aufsicht darüber unterliegt.

Habecks Impressum: „Mit Euch, für Euch“

Auf dem Kanal „Habeck1“ hat der Grünen-Politiker seit dem 2. Oktober insgesamt bereits 24 Videos hochgeladen. Doch erst nachdem Steinhöfels Schritt am Montag bekannt wurde, bekam es am Abend ein Impressum – mit der Grünen-Bundesgeschäftsstelle als Verantwortliche. Vorher beschränkte sich die Angabe auf die moralische Formulierung „Mit Euch, für Euch“.

Steinhöfel bemängelt: „Es handelt sich hier nicht um einen rein privaten Kanal, sondern um einen solchen, mit dem der Betreiber als Mitglied des Bundestags und Spitzenkandidat von Bündnis 90/Die Grünen seinen Bundestagswahlkampf bewirbt.“

Bereits wegen unerlaubter Werbung abgemahnt

Der Rechtsanwalt hatte Habeck und den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) gerade erst vor wenigen Tagen erfolgreich abgemahnt. Die beiden hatten auf der Website eines auf Politiker-Anzeigen gegen Bürger spezialisierten Unternehmens für dieses geworben. Das verstieß gegen die Neutralitätspflicht ihrer Ämter.

Während Wüst seinen Auftritt komplett zurückzog, blieb Habeck dabei. Er änderte lediglich seine Berufsbezeichnung von Wirtschaftsminister in Abgeordneter. Auch das Foto, an dem die Bundesregierung die Rechte hält, ließ er austauschen. Der Grünen-Politiker hat in dieser Legislaturperiode bis August bereits 805 Bürger angezeigt, die ihn kritisiert oder beleidigt hatten. Zuletzt produzierte er mit der „Schwachkopf“-Affäre Schlagzeilen. Nun schlägt das Pendel zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit zurück. (fh)

Wußte nicht, daß man ein Impressum angeben muß: Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck. Foto: picture alliance/dts-agentur
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