BERLIN. Der Bundestag hat am Freitag ein neues Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, daß eine Partei dreimal hintereinander mit Fraktionsstärke im Parlament vertreten gewesen sein muß, um Geld für ihre parteinahe Stiftung zu erhalten. Insgesamt stimmten 549 Abgeordnete dafür und 75 dagegen, zwei Volksvertreter enthielten sich.
Dieses Anti-AfD-Gesetz beschädigt die Demokratie!
Die Altparteien haben heute ein #Stiftungsgesetz auf den Weg gebracht. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht aufgrund unserer Klage entschieden hatte, dass die bisher praktizierte… pic.twitter.com/2OWBIfoTvu
— AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag 🇩🇪 (@AfDimBundestag) November 10, 2023
Scharfe Kritik kam vor allem von der AfD. Weil die Partei bisher nur zweimal eine Fraktion im Bundestag stellte, wird die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) vorerst weiterhin keine Förderung erhalten. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser warf den anderen Parteien vor, „durch Selbstbedienung der politischen Klasse“ den Staat zu delegitimieren.
AfD könnte dauerhaft ausgeschlossen werden
Das nun beschlossene Gesetz folgt auf eine erfolgreiche Klage der AfD beim Bundesverfassungsgericht, weil sie sich durch die nicht-Subventionierung der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) benachteiligt sieht. Das Verfassungsgericht hatte deshalb verlangt, die Kriterien für die Stiftungsfinanzierung gesetzlich festzulegen.
@jungefreiheit Geld für Alle – Außer die AfD! Die Bundesregierung plant mit dem neuen Stiftungsgesetz die AfD-nahe Desiderius-Erasmus Stiftung von der ihr zustehenden Finanzierung komplett auszuschließen. Dabei geht sie höchst undemokratisch vor. Ein Kommentar von @dieterstein3 ♬ Originalton – Junge Freiheit
Fraglich bleibt, ob die DES einen Anteil von den jährlich etwa 700 Millionen Euro für die Stiftungsfinanzierung erhält, wenn die AfD dreimal nacheinander eine Bundestagsfraktion gestellt hat. Denn ein weiteres Kriterium für die Förderung ist das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Weil die Partei in zwei Bundesländern (Thüringen und Sachsen-Anhalt) vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ bewertet wird und auf Bundesebene einen „Verdachtsfall“ darstellt, könnte die DES auch in Zukunft von der Förderung ausgeschlossen werden. (st)