Das neue Stiftungsgesetz von Ampel-Koalition und Union verfolgt offensichtlich nur das Ziel, die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von jeder Förderung auszuschließen. Dabei ist eines klar: Die Chancengleichheit der politischen Parteien kann nicht durch ein mit noch so großer Mehrheit angenommenes Bundesgesetz verfassungsgemäß beschnitten werden. Ein Kommentar von Ulrich Vosgerau.
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Wie die etablierten Parteien sich zu einem Machtkartell zusammentun, um die neue Konkurrenz, die AfD-nahe DES von der großen Millionenförderung (700 Millionen insgesamt pro Jahr!) fernzuhalten, ist skandalös und zeigt leider wirklich, dass diejenigen die Demokratie beschädigen, die ihren Schutz ständig im Munde führen. Es ist absolut widerlich. Trotzdem: Contenance bewahren, denn wer jetzt rhetorisch überschießt, gibt dem Gegner (der Demokratie) nur wieder Munition.
Wenwundert es, dass die SED Nachfolger und nichts anderes sind die SPD und GRÜNE, deren Methoden übernehmen.
Leider hat Karlsruhe in seinem Stiftungsurteil auch den schwerwiegenden Passus eingefügt, dass bei der staatlichen Finanzierung von Parteistiftungen vom Grundsatz der Chancengleichheit abgesehen werden darf zum Schutz von Gütern wie der freiheitlich demokratischen Ordnung. Dazu bedürfe es aber eines Gesetzes. Das war eine Steilvorlage für die Altparteien und diese haben diese natürlich sofort in ihrem Sinne ausgenutzt. Zu fürchten ist, dass Karlsruhe damit einen Mechanismus in Gang gesetzt hat, der Erasmus-Stftung sozusagen ad calendas graecas staatliche Finanzierung zu verweigern – in der Hoffnung der Etablierten, dass die AfD auf wundersame Weise entschwindet.
“ Schutz von Gütern wie der freiheitlich demokratischen Ordnung“
Aha … und wer definiert, w o r i n die freiheitlich demokratischen Ordnung besteht!
Die Altparteien? Dann könnten das ja Andereparteien jederzeit umdefinieren. Wenn es mal „anders herum kommt“.
Eine freiheitlich demokratische Ordnung in nur dann real-existent eine Ordnung, wenn es etwas ist, das für alle Bürger klar und unumstritten ist, und Interpretationen nicht zugänglich ist.
Außerdem ist die freiheitlich demokratische Ordnung nicht mit der Verfassung (GG von 1949) identisch sondern nur ein Element der Verfassung. Ein weiteres Element der Verfassung ist, daß sie die Existenz eines Deutschen Staatsvolks unterstellt, und daß das Ziel des deutschen Staatswesen die Erhaltung seines Bestandes ist, und nicht seine Abschaffung.
Wofür stehen die Altparteien?
Übrigens müßte es so sein, wenn die Verfassung w i r k l i c h der Ausdruck des Staatswillens des im Staatsverständnis einigen Staatsvolks ist, daß die Verfassungsrichter einzeln durch Volksentscheid gewählt werden müssen, und quasi-einstimmig, also 9/10-Mehrheit.
Eine Parteien-Diktatur mag eine „humane“ Diktatur sein. Freiheitlich ist das nicht.
„… das Recht auf Chancengleichheit – was die Autoren des Gesetzesentwurfs wohl verkennen – gesetzlich gar nicht einschränkbar.“
VERKENNEN tun die gar nichts: Das sind VORSÄTZLICH handelnde DEMOKRATIEHASSER!
Deren Parteien entsprechend vom VS observiert gehören!
(Dieses vorsätzlich verfassungsfeindliche Handeln unserer Machthaber dürfte sich übrigens als hervorragendes Argument für die AfD in Rechtsstreiten gegen den VS eignen!)
Wie KÖNNTE man aus der „Nummer“ denn wieder raus kommen.
Per Urteil des Verfassungsgerichts etwa???
Wird dies sein eigenes – erst kürzliches – Urteil kippen???
Ich habe meine Zweifel.
Wo wird D A S enden???
Ich kann mich nur obigem „Lanze“ und dessen Vermutung anschließen und vermuten, dass das neue Gesetz lediglich dazu dient Zeit zu schinden, die AfD zu schwächen und taktische Überlegungen in Richtung BT-Wahl dahinter stehen.
Das ist alles gut und schön Herr Vosgerau. Das Gesetz wird jetzt durchgehen. Die AFD klagt. Irgendwann nach 2 Jahren wird sich das Verfassungsgericht damit befassen und das Gesetz kippen.
… und dann ? Sagen die Richter: Ich müsst der AFD sofort alles nachzahlen, und die Zahlung von euren Stiftungen nachträglich abziehen, und bis das geschehen ist nehmen wir alle anderen Stiftungsvporsitzenden in Beugehaft ? Nein ! 12 Monate nach dem Urteil wird ein weiteres Gesetz gemacht, das die AFD mit irgendeiner anderen fadenscheinigen Begründung ausschließt. Und dann geht der Spaß von vorne los.
Ich bewundere ihren Glauben in unseren Rechtsstaat, aber für mich ist das nur noch eine Zirkusveranstaltung. Richter die unbequeme Urteile fällen, werden wegen Rechtsbeugung verurteilt. AFD Politiker die in die Menge winken werden wegen Hitler Gruß verfolgt. Anführer einer Oppositionsbewegung werden Monatelang in Untersuchungshaft festgehalten, und am Ende bleibt nicht von den Vorwürfen übrig. Wenn ein Horde von Ausländern ein Mädchen vergewaltigt, bekommen sie 120 Sozialstunden aufgebrummt.
Zirkus Hr. Vosgerau, mehr ist das nicht mehr !
Zwei Dinge, bitte!
…zu deren Kernbausteinen…“ (Plural), und:
Verständigung zwischen so gar nicht existierenden statt „sogar existierenden Konstrukten“ verlangen.
Natürlich ist dieses Gesetztesvorhaben nach dem Recht der ehemaligen BRD Verfassungswiedrig.
Aber sowoll der regierenden Volkskammer sowie dem entscheidenden Obersten Gericht wird das völlig egal sein.
Die drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) haben sich der verfassungsmäßigen Ordnung längst entzogen.
Im Jahre 2011 hat Pabst Benedikt VI in seiner Tede im Deutschen Bundestag den Heiligen Augustinus wie folgt zitiert:
„Nimm das Recht weg – was ist dann der Staat anderes, als eine Räuberbande“.
Dieses Zitat gilt im heutigen Deutschland mehr, als jemals zuvor.
Herr Reuter: Zustimmung — ein weiteres Zitat von Papst Benedikt (RIP🙏) : „der Kern der heutigen Krise ist der Verzicht auf die Wahrheit“
Wieder einer dieser Winkelzüge der ‚etablierten‘ Parteien. Sie gehen immer dreister und unverfrohrener vor. Es wiedert einen nur noch an.
Der von Vosgerau dargelegte Sachverhalt wird den Initiatoren dieser Lex-AfD bekannt sein, es geht einzig um Zeit, um der DES ein politisches Wirken, was finanzielle Mittel erfordert, möglichst lange zu erschweren. Auch soll die AfD durch die Verfahrenskosten finanziell geschwächt werden. Es dürften auch taktische Überlegungen hinsichtlich der BT-Wahl 2025 eine Rolle spielen, ist es doch das erkennbare Ziel der Ampel, jede Form von politischer Aktivität zu verhindern, die sich mit der desaströsen Ampel-Politik kritisch auseinandersetzt.
Mit GG, Demokratie und FDGO hat das nichts mehr zu tun, es ist ein schäbiges Spiel um die Futtertröge der Macht, um nichts anderes geht es. Dass dafür Grundregeln der Demokratie ausgehebelt werden wird billigend in Kauf genommen. Der Dt. Bundestag als Vertreter des ganzen deutschen Volks, sollte er das Gesetz tatsächlich so verabschieden, erweist damit nur, dass er zu einer Zockerbude verkommen ist.
Was mich hoffen lässt: je dreister das Machtkartell sich bei seinen Rechtsbrüchen generiert, umso mehr Menschen erkennen: die sich „Demokraten“ Nennenden sind in Wahrheit Antidemokraten – für die AfD eine Steilvorlage, die sie hoffentlich nutzen wird.
„Dabei ist eines klar: Die Chancengleichheit der politischen Parteien kann nicht durch ein mit noch so großer Mehrheit angenommenes Bundesgesetz verfassungsgemäß beschnitten werden“
Hmm … Die Verfassung kann aber doch verändert werden. Sobald mindestens zwei Drittel der Parlamentarier sich dazu einig werden. Es wäre ja nicht das erste mal, daß unsre Verfassung, ohne Volksabstimmung (und vorangehende breite öffentliche Diskussion), verbessert wird.
Die Chancengleichheit der politischen Parteien war den Eltern des Grundgesetzes so selbstverständlich, daß sie das in das GG nicht explizit reingeschrieben haben. Darum können nun kreative Exegeten das Gegenteil herauslesen und flugs einen Artikel nachrüsten, der jederzeit den Beschluß von Gesetzen gegen Rechts rechtfertigt. Und dann ist das auch mit den Stiftungen klar.
So oft schon wurde die Verfassung verbessert …
Den Eltern war auch die Existenz eines Deutschen Volkes selbstverständlich.
In der Rückschau muß man einräumen, daß der Sündenfall schon auf die Adenauerzeit zurück geht. Das KPD-Verbot.
Gerade so eben noch in Ordnung im Hinblick auf Stalins Panzer. Aber leider ist die Chancengleichheit seither argumentativ geschwächt.
Danke Diogenes für Ihren sehr sachlichen und lehrreichen Beitrag.
Ich stimme Ihnen voll zu und möchte nur noch zu bedenken geben,
dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die „Eltern des Grundgesetzes“
im Sinn hatten, dass über 70 Jahre später mal über 1 Million Flüchtlinge
illegal über unsere Grenze kommen, und alle Gleichzeitig einen Asylantrag
stellen würden.
Denn heute gilt doch der MerkelSatz: „Alles im Leben ist endlich, aber
mein Flüchtlingstreck, der ist unbegrenzt“ .
Für mich ist das ein Unglück !
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