BERLIN. Die AfD im Bundestag hat mit großer Mehrheit beschlossen, den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus der Fraktion zu werfen.
Anlaß ist ein Interview des Politikers mit Nius, in dem dieser sich zu Vorwürfen der Überkreuz-Anstellungen von Familienmitgliedern bei AfD-Abgeordneten kritisch äußerte und von einer „Beutegemeinschaft“ sprach. In einem Schreiben des Leiters der Rechtsabteilung der Fraktion an Schmidt, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, heißt es: „Sie haben am 12.02.2026 mit dem Online-Magazin Nius in Ihrem Bundestagsbüro ein 1:20 Stunden langes Interview geführt. Sie schildern darin gegenüber einem breiten öffentlichen Publikum mannigfaltige Vorwürfe. Dieses Interview war und ist auch für die Fraktion mindestens rufschädigend.“
Die Veröffentlichung und Verbreitung „vertraulicher, interner Informationen“ stelle „einen Verstoß gegen die Pflicht zur Geheimhaltung“ dar, heißt es weiter.
Schmidt weist Vorwürfe zurück
Wenzel Schmidt hatte darauf mit einer umfangreichen persönlichen Erklärung reagiert, die dieser Zeitung ebenfalls vorliegt. Darin beklagt er sich, daß ihm nicht einmal die genauen Aussagen, die fraktionsschädigend gewesen sein sollen, vorgelegt wurden. „Das Interview diente ausschließlich der Einordnung der gegen mich erhobenen Vorwürfe und der Klarstellung meiner Position.“
Er habe bewußt nicht mit „etablierten Leitmedien wie ARD, ZDF, Spiegel oder T-Online gesprochen, wie es andere Parteikollegen zuvor getan haben, sondern mit einem alternativen Format“. Nach „sorgfältiger Prüfung“ sehe er “daher keinen belastbaren Anhaltspunkt für eine ordnungswidrige Handlung meinerseits“. Zudem bot Schmidt an, „auch künftig keine Interviews zu fraktionsinternen Vorgängen zu führen“, sowie seine „Mitgliedschaft in der Fraktion bis zur letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ruhen zu lassen“. Darauf ging die Fraktion allerdings nun nicht ein.
Lange schwelender Konflikt in Sachsen-Anhalt
Bereits Ende Dezember war in der sachsen-anhaltinischen AfD ein seit längerem schwelender Konflikt zwischen dem geschaßten Generalsekretär Schmidt und Teilen des dortigen Landesvorstands ausgebrochen (JF berichtete). Schmidt, gegen den selbst Vorwürfe der Vetternwirtschaft im Raum stehen, kündigte an, Belege vorzulegen, die zeigten, daß AfD-Landtagsabgeordnete Ehefrauen, Kinder oder Geschwister von Mitgliedern des Landesvorstands beschäftigten.
Zuvor hatte der Landesvorstand ein Ausschlußverfahren gegen Schmidt eingeleitet, der lange zu den mächtigsten Politikern im Verband zählte. Auch der Bundesvorstand hat sich dem Verfahren mittlerweile angeschlossen.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat damit künftig noch 149 von ursprünglich gewählten 151 Abgeordneten. Bereits im Mai 2025 war der Abgeordnete Sieghard Knodel ausgetreten, nachdem der Bundesverfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hatte. Die Partei hat sich dagegen in einem Eilverfahren erfolgreich gewehrt (JF berichtete). (ho)






