KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gegen ihren Ausschluß von der Bundestagwahl stattgegeben. Folglich ist die DKP doch zur Abstimmung am 26. September zugelassen, teilte das oberste Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.
Die Partei hatte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt, nachdem der Bundeswahlausschuß sie wegen mangelhafter und zu spät eingereichter Rechenschaftsberichte nicht zur Wahl zugelassen hatte. Die DKP hatte hinter der Entscheidung jedoch ein „kaltes Parteiverbot” sowie eine „zunehmende Kriminalisierung und Verleumdung linker Kräfte” gewittert.
Die Karlsruher Richter urteilten nun, daß das Versäumnis der DKP nicht ausreiche, um ihr den Status als Partei zu entziehen und sie folglich nicht zur Wahl zuzulassen. Der „Umfang der Organisation” der DKP, ihre Mitgliederzahl und ihr „Hervortreten in der Öffentlichkeit” ließen darauf schließen, daß sie in der Lage sei, „ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken”, heißt es in der Begründung weiter.
DKP: Urteil ist „schallende Ohrfeige” für Wahlausschuß
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Versuch, die Existenz der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) mit bürokratischen Mitteln zu gefährden und ihr die Kandidatur bei den Bundestagswahlen zu verbieten, zurückgewiesen”, triumphierte der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele auf Twitter. Die Entscheidung sei eine „schallende Ohrfeige” für Bundeswahlleiter Georg Thiel.
Der Erfolg der Partei vor Gericht zeige, wie wichtig Solidarität sei und was sie bewegen könne.
Die Begründung ist eine schallende Ohrfeige für den Bundeswahlleiter und bestätigt außerdem, dass die DKP eine aktive politische Partei ist, so wird zum Beispiel auf die Kundgebung der DKP zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion verwiesen.
— Deutsche Kommunistische Partei (DKP) (@partei_dkp) July 27, 2021
(zit)