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Entscheidung des Bundeswahlausschusses: DKP wird nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Entscheidung des Bundeswahlausschusses: DKP wird nicht zur Bundestagswahl zugelassen

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Anhänger der DKP bei der Einweihung eines Karl-Marx-Denkmals in Trier Foto: picture alliance / REUTERS | WOLFGANG RATTAY
Entscheidung des Bundeswahlausschusses
 

DKP wird nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) darf vorerst nicht zur Bundestagswahl antreten. Grund sind nicht fristgerecht eingereichte Rechenschaftsberichte aus den vergangenen Jahren. Die Partei schäumt und fühlt sich an 1933 erinnert.
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BERLIN. Der Bundeswahlausschuß hat die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) nicht zur Bundestagsahl zugelassen. Als Grund nannte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Donnerstag, daß die DKP ihre Rechenschaftsberichte in den vergangenen sechs Jahren immer wieder verspätet und nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen vorgelegt habe.

Die DKP reagierte empört über die Entscheidung des Bundeswahlausschusses. Ihr Vorsitzender Patrik Köbele sagte: „Was hier versucht wird, das ist ein kaltes Parteiverbot. Damit kennen wir Kommunistinnen und Kommunisten uns aus. 1933 wurde die kommunistische Partei von den Faschisten verboten, 1956 von der Adenauer-Justiz.“ Die DKP werde Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen, kündigte Köbele an.

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„Dieser Versuch reiht sich ein in die zunehmende Kriminalisierung und Verleumdung linker Kräfte.“ Die DKP kann innerhalb von vier Tagen vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses einreichen.

Die DKP wurde 1968 gegründet und gilt als Nachfolgepartei der 1956 verbotenen KPD. Bei der vergangenen Bundestagswahl 2017 hatte die Partei 7.517 Erst- sowie 11.558 Zweitstimmen erzielt, was jeweils 0,0 Prozent entsprach. Laut dem Bundesverfassungsschutzbericht verfügt sie über 2.850 Mitglieder. (krk)

Anhänger der DKP bei der Einweihung eines Karl-Marx-Denkmals in Trier Foto: picture alliance / REUTERS | WOLFGANG RATTAY
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