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Abmahnung zugestellt: AfD wirft Kretschmer Verstoß gegen Neutralitätspflicht vor

Abmahnung zugestellt: AfD wirft Kretschmer Verstoß gegen Neutralitätspflicht vor

Abmahnung zugestellt: AfD wirft Kretschmer Verstoß gegen Neutralitätspflicht vor

AfD-Chef Tino Chrupalla, Tweet von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer
AfD-Chef Tino Chrupalla, Tweet von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer
AfD-Chef Tino Chrupalla, Tweet von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Kira Hofmann / Twitter-Screenshot / JF-Montage
Abmahnung zugestellt
 

AfD wirft Kretschmer Verstoß gegen Neutralitätspflicht vor

Die AfD hat rechtliche Schritte gegen Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) eingeleitet. Grund sind Anti-AfD-Äußerungen Kretschmers, die dieser über seinen offiziellen Twitter-Account verbreitete. Damit verstößt der CDU-Politiker laut AfD gegen das staatliche Neutralitätsgebot.
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DRESDEN. Die AfD hat rechtliche Schritte gegen Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) eingeleitet. Grund sind Anti-AfD-Äußerungen Kretschmers, die dieser über seinen offiziellen Twitter-Account verbreitete. Damit verstoße der CDU-Politiker gegen das staatliche Neutralitätsgebot, heißt es in einer Abmahnung, die eine Kanzlei im Auftrag der AfD am Montag an die Sächsische Staatkanzlei schickte und die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.

Kretschmer hatte Samstag der AfD anläßlich ihres Parteitags in Dresden und der dort gefaßten Beschlüsse vorgeworfen, die Corona-Pandemie zu verharmlosen und dadurch viele Todesfälle in Kauf zu nehmen. „Die AfD ist eine Gefahr für unser Land“, warnte der Ministerpräsident. Leider hätten die Deutschen zu oft erleben müssen, wie aus Worten Taten geworden seien. „Wir müssen gemeinsam wachsam bleiben“, mahnte er.

Kretschmers Account ist klar als offizieller Ministerpräsidenten-Account gekennzeichnet. Unter anderem heißt es dort in der Beschreibung. „Ministerpräsident Michael Kretschmer. Hier twittern der MP & die Pressestelle Staatskanzlei (SK)“. Zudem verlinkt der Account auf das Impressum der offiziellen Landesseite des Freistaats, sachsen.de.

Durch diesen Umstand handle es sich bei der Kritik an der AfD nicht um die „private Mitteilung des ‘Politikers’ Michael Kretschmer“, heißt es in der Abmahnung, sondern um „eine offizielle amtliche Mitteilung des Freistaats Sachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten“.

Die AfD stehe wie alle Parteien unter dem Schutz des Grundgesetzes. Mit seiner Warnung, sie sei eine Gefahr für das Land, diskreditiere Kretschmer die AfD und zwar unter Ausnutzung amtlicher beziehungsweise staatlicher Mittel. Damit greife der CDU-Politiker auch empfindlich in den demokratischen Willensbildungsprozeß ein.

Chrupalla wirft Kretschmer Amtsmißbrauch vor

Die AfD forderte Kretschmer deshalb auf, seinen Tweet bis zum Ablauf des Donnerstags zu löschen. Gleichzeitig solle sich der Ministerpräsident dazu verpflichten, seine Äußerungen nicht erneut zu veröffentliche.

AfD-Chef Tino Chrupalla warf Kretschmer vor, sein Amt und Steuergelder zu mißbrauchen, um der AfD zu schaden. „Die AfD ist in Sachsen längst Volkspartei und liegt in den jüngsten Umfragen bereits vor der CDU. Da Kretschmer um seine Wiederwahl fürchten muß, scheint ihm inzwischen jedes Mittel recht, die AfD zu diskreditieren“, sagte Chrupalla der JUNGEN FREIHEIT. „Das lassen wir uns nicht bieten und gehen in der Angelegenheit mit allen juristischen Mitteln gegen Kretschmer vor.“

Es ist nicht das erste Mal, daß sich die AfD juristisch gegen Äußerungen von Regierungsmitgliedern wehrt. Erst im vergangenen Jahr setzte sie sich gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer vor dem Bundesverfassungsgericht durch. Dieser hatte die AfD in einem Interview als „staatszersetzend“ bezeichnet und das Interview später auf der offiziellen Internetseite des Innenministeriums veröffentlicht. Damit habe er gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, entschieden die Karlsruher Richter in dem Fall.

Verfassungsgericht urteilte mehrfach eindeutig

Auch 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der AfD, als diese sich in ihrer Chancengleichheit verletzt sah. Ausgang war 2017 eine Pressemitteilung der damaligen Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wurde.

Darin rief Wanka dazu auf, der AfD die „Rote Karte“ zu zeigen und warf der Partei vor, die Radikalisierung der Gesellschaft zu befördern. Dadurch, so die obersten Richter in Karlsruhe, habe Wanka die AfD in ihrer Chancengleichheit verletzt und „den Grundsatz der Neutralität staatlicher Organe im politischen Wettbewerb mißachtet“. (krk)

AfD-Chef Tino Chrupalla, Tweet von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Kira Hofmann / Twitter-Screenshot / JF-Montage
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